PUEG: Länderkammer mit kritischer Stellungnahme


15.05.2023 - Am Freitag, den 12. Mai, hat sich der Bundesrat erstmals mit der geplanten Pflegereform der Bundesregierung beschäftigt. Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) stieß bei den Ländern auf vielfache Kritik. Diese mündete in einer umfassenden Stellungnahme des Bundesrates.

In der Stellungnahme werden u.a. folgende Punkte für notwendig befunden:

▶︎ Der Bund soll künftig Zuschüsse zum Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung leisten.
▶︎ Die Rentenversicherungsbeiträge für häusliche Pflegepersonen sowie für das Pflegeunterstützungsgeld sollen durch Bundesmittel finanziert werden.
▶︎ Das Pflegegeld soll mindestens um 10 % (statt 5 %) zum 1. Januar 2024 angehoben werden. Gleiches soll für die Sachleistungen gelten.
▶︎ Auch die Pflegehilfsmittelpauschale soll sich erhöhen.
▶︎ Für mehr Abbau von Bürokratie in der Pflege soll der Medizinische Dienst u.a. seine Begutachtungen zur Feststellung des Pflegegrades weiterhin auch telefonisch vornehmen können.
▶︎ Zur Verbesserung der Strukturen und Angebote der Altenhilfe vor Ort und im Quartier sollen innovative Ansätze her. In diesem Zusammenhang schlagen die Länder vor, auch Regelungen für kommunale Modellvorhaben wieder aufzugreifen.
▶︎ Was die Umsetzung des neuen Personalbemessungssystems in der stationären Pflege angeht, so hält die Länderkammer eine mindestens zweijährige Übergangsfrist für die Vergütungszuschläge zur Finanzierung von zusätzlichen Fachkräften und Pflegehilfskräften für sinnvoll.

Und so geht es mit dem PUEG weiter: Nun wird sich die Bundesregierung mit der Stellungnahme des Bundesrates befassen und ihren Entwurf des PUEG möglicherweise entsprechend ändern. Anschließend soll der Bundestag darüber abstimmen, bevor das PUEG dem Bundesrat erneut vorgelegt wird.

Foto: LoboStudioHamburg/pixabay

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