Eigenanteile: Bald wieder auf Rekordhöhe


22.02.2023 - Die stetig wachsenden Eigenanteile der Bewohner*innen stationärer Pflegeeinrichtungen bereitet große Sorgen. Der Bremer Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Heinz Rothgang hat jetzt im Auftrage der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK) errechnet: Der Anteil der Pflegeheimbewohner*innen, die Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen, wird im Laufe des Jahres 2023 wieder auf ein Drittel anwachsen und bis 2026 voraussichtlich 36 Prozent betragen.

Das in diesem Januar in Kraft getretene Wohngeld-Plus-Gesetz hat die finanzielle Belastung der Bewohner*innen zwar etwas gemindert. Und auch die gestaffelten Leistungszuschlägen der Pflegekassen seit Januar 2022 infolge des GVWG hat zunächst etwas Linderung gebracht. Aber dieser Effekt ist schon verpufft, und im Übrigen bleiben das alles Einzelmaßnahmen, die die überfällige große Reform in der Altenhilfe nicht ersetzen können.

Rothgang zeigte, dass ab Jahresmitte 2023 die durchschnittlichen Eigenanteilswerte so hoch sein werden wie noch nie. Bevor die erwähnten "Reförmchen" umgesetzt wurden, hatte die Quote der Sozialhilfeempfänger*innen unter den Heimbewohner*innen schon einmal bei 36,8 Prozent gelegen – und damit damals ihren höch­sten Wert seit Einführung der Pflegeversicherung erreicht. Dieser Wert war jetzt zwischenzeitlich auf 30,5 Prozent gefallen. Trotz überdurchschnittlicher Rentensteigerung steigt er wieder. In diesem Jahr wird er 32,5 Prozent erreichen, und schon im Jahr 2026 wieder bei 36 Prozent liegen.

Fakt ist: Es hat kaum mehr einen Sinn, durch kleine Schräubchen vorübergehende Änderung bewirken zu wollen. Rothgang: "Auch die Entlastungen der jüngsten Reformschritte sind bei den Eigenanteilen schon in diesem Jahr verpufft."

Was einzig hilft, ist eine große Struktur- und Finanzreform für die Altenhilfe. Die Bausteine dafür liegen längst auf dem Tisch. Herzstücke sind der Abbau der Sektoren und bei der Pflegeversicherung ein Sockel-Spitze-Tausch. Insgesamt würden die sieben Reformbausteine so aussehen:

1. Die Kosten der Behandlungspflege (Cure) liegen bei der Krankenkasse.
2. Grundpflege und Betreuung (Care) bezahlt die Pflegekasse.
3. Der fixe Eigenanteil wird für die Versicherten kalkulierbar durch den Sockel-Spitze-Tausch.
4. Gewohnt und gepflegt wird in einer Welt ohne Sektoren.
5. Angehörige und zivilgesellschaftliche Unterstützer*innen erhalten Pflegegeld 2.0.
6. Ein Drei-Instanzen-Modell (MDK, Case- Management und Pflegedienst) übernimmt die Steuerung.
7. Zur Finanzierung wird eine Bürgerversicherung eingeführt.

Die Bundesregierung wird nicht umhinkommen, sich noch in dieser Legislaturperiode damit zu befassen und schnellstmöglich die nötigen Reformschritte einzuspuren.

Auch die Sozialverbände machen Druck auf Berlin. So mahnt z.B. der Paritätische Wohlfahrtsverband aktuell umgehende Reformen an und fordert einen Ausbau der Pflegeversicherung zu einer Pflegevollversicherung: Sie soll künftig für alle pflegebedingten Kosten aufkommen. Pflegebedürftigen dürften ausschließlich Unterkunft und Verpflegung in Rechnung gestellt werden, sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider.

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