Rechtsanspruch auf einen Tagespflegeplatz?


20.02.2023 - Interessanter Gedanke, neu aufgelegt: Der Sozialverband VdK hat einen Rechtsanspruch auf einen Tagespflegeplatz für Pflegebedürftige gefordert. Das sei vergleichbar mit dem Rechtsanspruch, den Kinder ab dem ersten Geburtstag auf einen Kita-Platz haben, hieß es.

Die große Mehrheit der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland wird von Angehörigen gepflegt. Es sind übrigens überwiegend Ehefrauen, Partnerinnen, Schwestern, Töchter und Schwiegertöchter – also Frauen –, die diese Pflegearbeit leisten.

VdK-Präsidentin Verena Bentele benannte in einem Interview 2,2 Millionen pflegende Angehörige, die derzeit aufgrund der zu erbringenden Pflege nicht oder nur in Teilzeit arbeiten könnten. "Sie sind aber noch nicht in Rente", sagte sie. Dieses Potenzial an Arbeitskräften liege brach. Hätten sie für ihre pflegebedürftigen Menschen einen Tagespflegeplatz, könnten überhaupt arbeiten oder ihren Teilzeitjob aufstocken, so Bentele gegenüber der Bild am Sonntag.

Die VdK-Präsidentin ist davon überzeugt: Auf diese Weise ließen sich 580.000 Arbeitskräfte mobilisieren. „Das würde dem Fachkräftemangel entgegenwirken sowie Einkommenssteuern und Sozialversicherungsbeiträge in die Kassen spülen.“

Wie gesagt: Im Prinzip ein interessanter Gedanke. Möglicherweise hat er aber einen ganz praktischen Haken. Denn hinter den 2,2 Millionen pflegende Angehörige sind ja pflegebedürftige Menschen. Würden sie ein Recht auf einen Tagespflegeplatz haben und dieses auch wahrnehmen, so wäre zu fragen: Und woher soll die Altenhilfe all die zusätzlichen Fachkräfte für die Betreuung in der Tagespflege nehmen? Der Markt an Pflegekräften ist jetzt schon leergefegt.

Auf zeit.de hat jemand zum VdK-Vorschlag folgenden Kommentar veröffentlicht: Es solle nicht nur einen Rechtsanspruch auf Tagespflege geben, "sondern auch einen einklagbaren und mit hohen Strafzahlungen bei Nichterfüllung belegten Rechtsanspruch auf einen bestimmten Standard, bezogen auf Personalschlüssel, Ausbildung und Ausstattung und zwar in Pflege, Erziehung und Bildung. Dann muss die öffentliche Hand eben mal etwas Geld in die Hand nehmen, um die Verhältnisse bei den Löhnen zugunsten dieser Jobs geradezurücken."

Blickt man noch einmal auf die VdK-Analogie zum Rechtsanspruch von Kindern auf einen Kitaplatz, kann nur gesagt werden: Hoffentlich wird's in den Tagespflegen dann nicht so wie in den Kitas, wo die Quantität die Qualität zunehmend dominiert.



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