Corona: Schluss mit Masken- und Testpflicht zum 1. März


15.02.2023 - Der Druck der Pflegebranche auf die Politik hat Wirkung gezeigt: Die Gesundheitsminister*innen aus Bund und Ländern haben beschlossen, nahezu alle Test- und Maskenpflichten auch in Pflegeheimen, Arztpraxen und Krankenhäusern doch schon Ende Februar auslaufen zu lassen. Ursprünglich sollten diese Pflichten noch bis zum 7. April 2023 bestehen bleiben.

Was ändert sich zum 1. März 2023 in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen?

▶︎ Maskenpflicht:Bewohner*innen von Senioreneinrichtungen sowie die Beschäftigten im Gesundheitswesen sind von der Maskenpflicht befreit. Nur wer ein Pflegeheim, eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus besucht, soll bis zum 7. April weiterhin eine Maske tragen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach: „Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein. Die Pandemie ist noch nicht vorbei." Sie habe aber ihren Schrecken verloren, das Virus sei im Alltag nun beherrschbar. Daraus ziehe man Konsequenzen.

▶︎ Testpflicht:Die Testpflicht läuft für alle Personengruppen zum 1. März aus.

Wie reagiert die Altenhilfe auf diese unerwarteten Beschlüsse?

Positiv. Nicht nur der DVLAB, sondern auch andere Verbände, Organisationen und Expert*innen hatten schon länger gefordert, wieder mehr Normalität in die Altenhilfe einziehen zu lassen sowie ihr den Infektionsschutz in Eigenverantwortung zurückzugeben.
Auch dass die Masken für Bewohner*innen und Beschäftigte fallen, wird begrüßt. Insbesondere für Menschen mit Demenz, für die die Gesichtserkennung ihres Gegenübers besonders wichtig ist, wird der Verzicht auf Masken eine große Erleichterung sein.

Die Einrichtungen und Dienste sind ohnehin sehr erfahren im Infektionsschutz – nicht nur durch drei Jahre Corona. Der Hygiene kommt in den ambulanten und stationären Einrichtungen der Pflege schon immer eine zentrale Rolle zu. Das gebietet auch das Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (AV PfleWoqG). Es fordert in Artikel 3, Abschnitt 2 die Gewährleistung des Schutzes vor Infektionen und die Einhaltung entsprechender Maßnahmen. Daher ist die Etablierung von Hygienebeauftragten mit qualifizierter Weiterbildung eine wichtige Grundlage für die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Infektionen.




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