Bundestag: Strom- und Gaspreisbremse beschlossen


17.12.2022 - Schon seit längerem hat die Ampelkoalition eine Preisbremse für Gas, Wärme und Strom geplant. Nun hat der Bundestag am 15. Dezember darüber namentlich abgestimmt. Ergebnis: Die Preisbremse kommt. Unter anderem für Pflegeheime solle die gefundene Regelung Mehrkosten für Gas und Strom vollständig ausgleichen, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.

Nach Aussage von Lauterbach soll keine einzige Einrichtung aufgrund höherer Strom- und Gaspreise aus dem Markt ausscheiden müssen. Davor soll umfangreicher Schutz gewährleistet werden. Dabei gehe die Bundesregierung eigens über den Mechanismus der allgemeinen Energiepreisbremsen hinaus.

Für Pflegeheime sind nun als Unterstützung zwei Milliarden Euro vorgesehen, für Kliniken sechs Milliarden. Die Preisbremsen wirken für das gesamte Jahr 2023. Eine Verlängerung bis zum April 2024 ist angelegt, müsste dann aber noch gesondert entschieden werden. Die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen sind das Herzstück des wirtschaftlichen Abwehrschirms mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 200 Milliarden Euro.

Boni- und Dividendenverbot
Allerdings unterliegen Unternehmen bei der Inanspruchnahme des Schutzschildes gewissen Bedingungen. So wurden in Zusammenhang mit der Gaspreisbremse und der Strompreisbremse jeweils ein Boni- und Dividendenverbot beschlossen. Danach soll ein Unternehmen, das eine Entlastungssumme über 25 Millionen Euro bezieht, den Mitgliedern seiner Geschäftsführung sowie Mitgliedern von gesellschaftsrechtlichen Aufsichtsorganen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 keine Boni oder vergleichbare Vergütungen im Sinn des Paragrafen 87 Absatz 1 Satz 1 des Aktiengesetzes gewähren darf. Weiterhin dürfen jenen Personen vom 1. Dezember 2022 bis zum 31. Dezember 2023 keine freiwilligen Vergütungen oder Abfindungen gewährt werden, „die rechtlich nicht geboten sind“.

Zudem soll laut den Gesetzen ein Missbrauch der Entlastungsinstrumente verhindert werden: Die Berechnung des Differenzbetrags solle Kunden vor steigenden Energiekosten schützen und einen wirksamen Wettbewerb zwischen Anbietern gewährleisten. So sollen Anreize geschaffen werden, Anbieter mit wettbewerbsfähigen Preisen zu wählen, und einen Missbrauch der Entlastungsregelung zu verhindern. Dieser könnte dann eintreten, wenn man absichtlich einen Vertrag mit hohen Preisen wählt, um dann eine entsprechend hohe Entlastungszahlung zu erhalten.

Zudem ist vorgesehen, dass die Entlastung, die Vermieter an ihre Mieter weitergeben müssen, für die laufende Abrechnungsperiode zu berücksichtigen ist: „Die Höhe der Entlastung und die Höhe des auf den Mieter entfallenden Anteils an der Entlastung sind mit der Abrechnung für die jeweilige Abrechnungsperiode gesondert auszuweisen“, heißt es wörtlich zur Gas- und Strompreisbremse.

Beschlossen wurde u.a. auch, dass die Bundesregierung im Juli 2023 einen Bericht zur Wirkung der Preisbremsen vorzulegen hat.

zurück


DVLAB e.V.
Bahnhofsallee 16 | D-31134 Hildesheim
Telefon: 05121-2892872 | Telefax: 05121-2892879
E-Mail: info@dvlab.de
Impressum | Datenschutz
©
Admin
- 377773 -