Europäische Union: Empfehlungen zur Langzeitpflege


20.12.2022 - Der Rat der Europäischen Union (EU) hat die Empfehlung der Europäischen Kommission zur Langzeitpflege gebilligt. Darin werden Maßnahmen vorgeschlagen, um die Pflege bezahlbarer, hochwertiger und auch zugänglicher zu machen.

Insbesondere sollen regionale Unterschiede in der Verfügbarkeit und im Zugang zur Langzeitpflege abgebaut werden. Das betrifft vor allem ländliche und von Bevölkerungsrückgang betroffene Gebieten.

EU-Empfehlungen sind nicht rechtsverbindlich. Den Mitgliedstaaten ist die Umsetzung freigestellt.

Dennoch sind die Empfehlungen hochinteressant. In 26 Abschnitten hat der Europäische Rat seiner Empfehlungsannahme zunächst grundsätzliche Überlegungen vorangestellt. Darin heißt es gleich in Abschnitt 1: "Eine gut zugängliche, bezahlbare und hochwertige Langzeitpflege ermöglicht es Pflege- bedürftigen, so lange wie möglich selbstständig und in Würde zu leben. Sie trägt dazu bei, die Menschenrechte zu schützen, den sozialen Fortschritt und die Solidarität zwischen den Generationen zu fördern, soziale Ausgrenzung und Diskriminierung zu bekämpfen, und möglicherweise Arbeitsplätze zu schaffen."

Es folgen die Empfehlungen sowie im Anhang auch Ausführungen zu Qualitätsgrundsätzen in der Langzeitpflege.

Hier die ausführliche Fassung

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