Verwaltungsgericht: Ungeimpfter Pfleger darf weiterarbeiten


19.12.2022 - Ein gegen Corona umgeimpfter Krankenpfleger darf weiterarbeiten. So lautet die Entscheidung des Verwaltungsgericht Saarlouis (Az.: 6 L 1548/22). Damit ist das gegen den Krankenpfleger ausgesprochene Betretungs- und Tätigkeitsverbot aufgehoben.

ZUR SACHE: Weil der Krankenpfleger ohne Impfnachweis blieb, erging gegen ihn Ende November 2022 ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot vom Gesundheitsamt des Saar-Pfalz-Kreises. Dagegen hatte der Betroffene einen Eilantrag eingebracht. Nun entschied das Verwaltungsgericht des Saarlandes, dass das Verbot einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten würde.

DIE BEGRÜNDUNG: Schon beim Aussprechen des Verbotes sei bekannt gewesen, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen Corona zum Ablauf des Jahres auslaufen würde, befand das Gericht. Daher wertete es die Berufsfreiheit des Krankenpflegers höher als den verbleibenden Nutzen des Verbots. Und dieses vor dem Hintergrund, dass der Mann trotz fehlendem Impfnachweis monatelang in der Einrichtung tätig war, ohne dass dies verhindert wurde.

Das Gericht kritisierte auch, dass das Gesundheitsamt angesichts des Pflegenotstands und Fachkräftemangels die Versorgungssicherheit der zu pflegenden Personen nicht genug berücksichtigen habe. Jeder Ausfall einer Pflegekraft könne problematische Folgen haben.

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