LV NRW: Pflegekammer mit geringer Wahlbeteiligung


25.11.2022 - In Nordrhein-Westfalen ist die Errichtung einer Pflegekammer weit fortgeschritten: Zum Stichtag 31. Oktober 2022 konnten die 98.534 Mitglieder die erste Kammerversammlung wählen. Daran beteiligten sich jedoch lediglich 22,1 Prozent der Wahlberechtigten.

Alles eine Frage der Interpretation
Sandra Postel (Foto), Vorsitzende des Errichtungsausschusses der Pflegekammer NRW, bezeichnete diese 22,1 Prozent Wahlbeteiligung tatsächlich als "einen bedeutenden Teil", der an der Zukunftsgestaltung der Pflege schon jetzt aktiv mitgewirkt habe. Andere interpretieren eine so niedrige Wahlbeteiligung eher als geringes Interesse.

Die konstituierende Sitzung der Kammerversammlung soll am 16. und 17. Dezember 2022 stattfinden, die Wahl des Vorstands dann im Januar 2023 folgen.

Das sagt der DVLAB zu Pflegekammern
Für den DVLAB ist seit langem klar: Die Pflege braucht keine Pflegekammern, weil diese nichts zur Steuerung und Entwicklung der Pflege beitragen können. Sie bleiben daher wirkungslose, künstliche, aber teure Behörden ohne Einfluss auf die Pflegequalität und die drängenden Probleme in der Altenpflege. Beispiel Personalgewinnung: Pflegekammern können weder über Arbeitsbedingungen und Tarifverträge noch über die Höhe der Pflegesätze oder den Personalschlüssel verhandeln.

Foto: Sandra-postel.de


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