Hilfreich: Checklisten zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes in Pflegeeinrichtungen und -diensten


20.10.2022 - Der Qualitätsausschuss Pflege hat mit Blick auf das Infektionsschutzgesetz auftragsgemäß praxisbezogene Verfahrenshinweise erarbeitet. Sie sollen Pflegeeinrichtungen dabei unterstützen, die vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen.

Das soeben veröffentlichte Papier trägt den Mammutnamen "Pflegefachlich orientierte Grundlagen und Verfahrenshinweise des Qualitätsausschuss Pflege zur Sicherstellung der Einhaltung der in § 35 Abs. 1 Satz 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) genannten Anforderungen, Abläufe und Maßnahmen in voll- und teilstationären Einrichtungen".

Die entwickelten Checklisten richten sich auf folgende Themen:

➤ Benennung der oder des Beauftragten in voll- und teilstationären Einrichtungen (Checkliste „Benennung Beauftragte“),

➤ Hygieneanforderungen in voll- und teilstationären Einrichtungen,

➤ Testen und Impfen in voll- und teilstationären Einrichtungen (Checkliste „Testen und Impfen“),

➤ Umgang mit antiviralen Arzneimitteln bei positivem Testergebnis in vollstationären Einrichtungen (Checkliste „antivirale Arzneimittel“).

Hier die Verfahrenshinweise

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