Pflegekammer NRW: Wahl der ersten Kammerversammlung


19.10.2022 - Der DVLAB ist davon überzeugt, dass Pflegekammern nichts zur Steuerung und Entwicklung der Pflege beitragen können. Trotzdem wird in Nordrhein-Westfalen eine Pflegekammer errichtet. Das hatte der Landtag in Düsseldorf im Juni 2020 so beschlossen. Dieser Entscheidung war 2018 keine Vollbefragung der rund 200.000 Pflegekräfte in NRW vorausgegangen, sondern lediglich eine repräsentative Umfrage unter 1.500 Pflegekräften. Davon hatten sich 79 Prozent für eine Pflegekammer ausgesprochen.

Der Errichtungsausschuss wurde im September 2020 durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen berufen. Er soll demnächst durch eine gewählte Kammerversammlung abgelöst werden.

Die Wahl der ersten Kammerversammlung soll am 31.10.2022 erfolgen. Laut Errichtungsausschusses haben sich bis zur Schließung der Wählerverzeichnisse 98.534 Mitglieder registriert. Die vorläufigen Wahlergebnisse sollen am 4. November 2022 bekanntgegeben werden. Die konstituierende Sitzung der ersten Kammerversammlung ist für den 16. und 17. Dezember geplant.

Das Land NRW garantiert der Pflegekammer eine Anschubfinanzierung. Bis 31. Juli 2027 soll auf die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen verzichtet werden können. Dafür stellt das Land 2022 zusätzlich 4,4 Mio. Euro zur Verfügung. Für die Jahre bis 2026 ist eine jährliche Anschubfinanzierung von 6 Mio. Euro vorgesehen, in 2027 sollen anteilig entsprechend 3,5 Mio. Euro fließen.

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