Tarifpflicht stationäre Pflege: Der 1. September 2022 ist bald da


14.07.2022 - Die Legislaturperiode der letzten Bundesregierung ging dem Ende zu, als sie auf die Schnelle noch eine abgespeckte Pflegereform auf den Weg brachte. Das geschah über Änderungen im Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). Ein Kernpunkt der Reform: Pflegeanbieter, die ihre Mitarbeitenden nicht nach oder wie Tarif bezahlen, können ab 1. September 2022 mit der Pflegekasse nicht mehr abrechnen.

Mit der Bindung des Versorgungsvertrags an die Anwendung eines Tarifs soll eine bessere Bezahlung in die Altenpflege erzielt werden. Nun stehen diejenigen Pflegeanbieter besonders unter Druck, die bisher ohne Tarif entlohnt haben. Schließlich müssen auch sie ihren Versorgungsvertrag und eine auskömmliche Vergütung künftig sichern.

Möglichkeiten für Anbieter ohne bisherigen Tarif

Das gilt ab 1. September 2022:
▶︎ Verpflichtung zu einer Entlohnung nach einem für die Pflegebranche geltenden Tarifvertrag bzw. einer Bezahlung, die kirchliche Arbeitsrechtsregelungen nicht unterschreitet. Es kann auch ein Tarifvertrag benutzt werden, der von mindestens einer anderen Pflegeeinrichtung in der Region angewendet wird und dessen zeitlicher und persönlicher Geltungsbereich eröffnet ist.

Die wichtigsten Schritte:
▶︎ Abgleich der jetzigen Lohnstruktur in der Einrichtung mit den künftigen Erfordernissen
▶︎ Prüfung der Möglichkeiten einer tarifgebundenen Bezahlung, z.B.
eigene Verhandlungen mit einer Gewerkschaft führen oder bestehende (auch regionale) Tarifverträge recherchieren
▶︎ Strategieentwicklung zur praktischen Umsetzung
▶︎ Ermittlung der neuen Lohnstruktur im Abgleich zur alten (Kostensteigerung?)
▶︎ Entscheidung für die einrichtungsindividuell (auch längerfristig) beste Lösung
▶︎ Beginn der Überleitung auf den neuen Tarif
▶︎ gute Vorbereitung auf die Neuverhandlung der Pflegesätze

Perspektiven für Anbieter mit vorhandenem Tarif

Auch diese Anbieter sollten nicht untätig bleiben. Denn durch die Angleichung der Vergütungshöhen könnten sie ihren entscheidenden bisherigen Vorteil als Arbeitgeber mit attraktiver Entlohnung einbüßen.

Daher ist für sie wichtig, sich zu fragen und in die Öffentlichkeit zu kommunizieren:
▶︎ Was sind unsere "Big points" über die Vergütung hinaus? Welche Alleinstellungsmerkmal besitzen wir? Was unterscheidet uns von anderen Mitbewerbern auf dem Pflegemarkt? Was bieten wir unseren Mitarbeitenden?

Die Kundenperspektive

Durch die künftig höheren Löhne wird sich die Pflege in vielen Einrichtungen voraussichtlich verteuern. Die Reform der Bundesregierung sieht zwar eine Begrenzung der Eigenanteile von Pflegebedürftigen im stationären Bereich vor – aber ob das angesichts steigender Preise überhaupt bei den Pflegebedürftigen ankommt und ob die Gegenfinanzierung der Maßnahmen ausreichend sein wird: dahinter bleiben Fragezeichen.






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