Gutachten: Wie wirkten die Corona-Maßnahmen?


08.07.2022 - Der Sachverständigenausschuss hat jetzt seinen Bericht zu den Corona-Schutzmaßnahmen während der Pandemie vorgelegt. Das Ergebnis in Kürze: Die epidemische Lage ist fragwürdig, das Tragen von Masken ist wirksam, Lockdown-Effekte hielten nur kurz an.

Der „Sachverständigenausschusses nach Paragraf 5 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz“ hat zumindest die Ereignisse im Frühjahr 2020 rechtlich klar bewertet: Die „Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sei eine „juristisch fragwürdige Konstruktion“, urteilen die Gutachter*innen. Dass auf dieser Grundlage wichtige Entscheidungsbefugnisse auf die Exekutive verlagert wurden, ordneten die 19 Wissenschaftler*innen überwiegend als verfassungswidrig ein. Daraus ist zu schlussfolgern, dass auch hinter den angeordneten Corona-Maßnahmen und Lockdowns in den Jahren 2020 und 2021 entsprechende Fragezeichen gesetzt werden müssten.

Eine weitere klare Feststellung wurde getroffen: Das Tragen von Masken ist ein wichtiger Baustein zum Schutz vor Corona und die Ausbreitung des Virus. Allerdings ließe sich nicht hart belegen, dass es tatsächlich FFP2-Maske sein müssten.

Auch den im weiteren Pandemieverlauf erfolgten 2G- und 3G-Zugangsbeschränkungen werden gewisse positive Effekte im Gutachten zugeschrieben, die sich aber bald abgeschwächt hätten. Eine detaillierte Bewertung der Effekte war offenbar nicht möglich, gleiches gilt für den Lockdown. Dazu der Virologe Prof. Hendrik Streeck: „Im Grunde sind die Daten zu den Corona-Maßnahmen wie zum Beispiel Lockdowns gebündelt. Sie lassen sich nicht mehr auseinanderrechnen.“

Der Sachverständigenausschuss bemängelte, dass die Datengrundlage hinten und vorne nicht ausgereicht hätte, um fundierte Aussagen zu treffen. Entsprechend enthält das Gutachten auch keine Regieanweisungen für konkretes Regierungshandeln in der nächsten Pandemie, sondern eher wichtige Arbeitsaufträge für weitere Forschungsfragen – etwa zur unterschiedlichen Wirksamkeit von medizinischen Masken und FFP2-Masken oder zur Kontaktnachverfolgung.

Die Sachverständigen waren seit Herbst 2021 mit der Aufgabe beschäftigt, die Corona-Maßnahmen zu evaluieren. Alleine in der Zeit der Gutachtenerstellung sei das Infektionsschutzgesetz dreimal geändert worden, merkten die Wissenschaftler*innen an.

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