Pflege-Rettungsschirm: Bis Ende Juni verlängert


18.03.2022 - Der Pflege-Rettungsschirm galt zunächst bis 31.03.2022. Er wurde jetzt erneut verlängert und ist nun bis zum 30. Juni 2022 gültig. Die Leistungen des Pflege-Rettungsschirms umfassen insbesondere, dass stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen zusätzliche Aufwendungen sowie Mindereinnahmen, die ihnen durch die Covid-19-Pandemie entstehen, gegenüber den Pflegekassen geltend machen können.

Der Bundesrat hat der Dritten Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie zugestimmt. Hierdurch werden die folgenden coronabedingten Sonderregelungen bis jeweils zum 30. Juni 2022 verlängert:

▶︎ Der Pflege-Rettungsschirm (Kostenerstattungsverfahren nach § 150 Abs. 2 SGB XI) wird unverändert fortgesetzt.

▶︎ Begutachtungen im Rahmen der Pflegeversicherung können auch ohne persönliche Untersuchung der Versicherten durchgeführt werden. Der Versicherte hat aber ein Recht darauf, dass die Begutachtung in seinem Wohnbereich durchgeführt wird, wenn er das wünscht.

▶︎ Das Verfahren zur Anzeige einer coronabedingten wesentlichen Beeinträchtigung der Leistungserbringung nach § 150 Abs. 1 SGB XI und den zur Abwendung einer daraus resultierenden Versorgungsversorgung möglichen Maßnahmen gilt fort.

▶︎ Anbieter von nach § 45a SGB XI anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag können ihre coronabedingten außerordentlichen Aufwendungen sowie Mindereinnahmen im bekannten Rahmen erstattet bekommen.

▶︎ Die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI können weiterhin telefonisch, digital oder per Videokonferenz durchgeführt werden, wenn der Pflegebedürftige dies wünscht.

Quelle: bpa.de

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