Baustelle Tarifpflicht: Option bis 30. April melden


01.04.2022 - Ab September 2022 müssen Pflegeeinrichtungen ihre Beschäftigten nach oder wie Tarif bezahlen. Welche Option sie dafür wählen, haben sie bis zum 30. April 2022 der Daten-Clearingstelle mitzuteilen. Eine zuvor von Pflegeverbänden geforderte Verschiebung der Fristen ist vom Tisch.

Jede Pflegeeinrichtung muss jetzt bis zum 30. April 2022 entscheiden, nach welcher Variante sie ihre Mitarbeitenden künftig bezahlen will, sofern sie dies nicht schon mit einem Tarifvertrag geregelt haben. Hintergrund: Ab dem 1. September 2022 greift die sogenannte „Tariftreuepflicht“. Ab dann dürfen tarifungebundene Pflegeeinrichtungen das „regional übliche Entgeltniveau“ bei der Entlohnung ihrer Beschäftigten in der Pflege oder Betreuung nicht unterschreiten oder müssen ihnen die Entgelte eines Tarifvertragswerkes zahlen. Bis zum 31. August 2022 sind alle Versorgungsverträge, die mit Pflegeeinrichtungen vor dem 1. September 2022 abgeschlossen wurden, an diese gesetzliche Vorgabe anzupassen.

Abgesehen davon, dass diese Terminierung viele Pflegeeinrichtungen massiv unter Druck setzt, werden höhere Löhne in der Pflegebranche zu gestiegenen Kosten bei den Pflegesachleistungen insgesamt führen und damit auch die pflegebedürftigen Menschen unmittelbar treffen, wenn nicht gleichzeitig auch die Sachleistungs-Budgets angepasst werden.

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