Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Studie über erwartete Versorgungsdefizite


07.03.2022 - Die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen ist lange und kontrovers diskutiert worden. Nun kommt sie Mitte März, Stichtag ist der 16.03.2022. Die Alice Salomon Hochschule Berlin (ASH) hat nun in einer Studie untersucht, ob Pflegeeinrichtungen mit der Impfpflicht ein Versorgungsengpass droht. Gegenstand der online-Befragung waren die Impfquoten und die erwarteten Auswirkungen der Impfpflicht auf die Versorgungskapazitäten.

Hier die wichtigsten Ergebnisse:

➤ Auf Basis der vorliegenden Daten wird zum Stichtag 16.3.2022 ein Versorgungsdefizit in der Pflege von durchschnittlich 15,3 % erwartet.

➤ Bezogen auf die einzelnen Versorgungsformen bedeutet dies,
• dass in der ambulanten Pflege rund 200.000 Menschen (-19,9%) pflegerisch nicht versorgt werden können;
• dass in der stationären Langzeitpflege rund 50.000 (-5,9%) Men- schen pflegerisch nicht versorgt werden können.
• dass in Krankenhäusern rund 2.5 Millionen (-13,1 %) Menschen pflegerisch nicht versorgt werden können.

Die befragten Einrichtungen sehen vor allem in der allgemeinen Impfpflicht einen Ansatz, die Versorgungssituation zu verbessern. Aber auch mehr und vor allem gezielte Aufklärung über die Chancen und Notwendigkeiten von Impfungen sollten ihrer Meinung nach angestrebt werden. Dem gegenüber wurde auch ein Aussetzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht als mögliche Maßnahme genannt, um weiteren Versorgungsengpässen vorzubeugen, was aber nur ein Verschieben des Risikos ebenjener bedeuten würde.

Empfehlungen aus der Studie
Laut Studie ergeben sich aus den Ergebnissen der Umfrage folgende Empfehlungen für die Politik, wie eine Unterversorgung im Bereich der Pflege vermieden werden kann:

• Erstnehmen von Sorgen der Einrichtungen / Diensten,
• Kommunikation bezüglich der Einhaltung des §20a IfSG,
• gezielte Aufklärungen über Notwendigkeit von Impfungen gegen das Corona-Virus in den Einrichtungen / Diensten vor Ort zielgruppenspezifisch anbieten,
• Bereitstellung alternativer Impfstoffe (Novavax®),
• Entwicklung von Notfallplänen, falls die Versorgung nicht mehr sichergestellt werden kann,
• Berücksichtigung der zusätzlichen Arbeitsbelastung durch geringere Personalausstattung.

Hintergrund
Ab Mitte März sollen alle Beschäftigten einer Einrichtung oder eines Dienstes im Gesundheitswesen gegenüber ihrem Arbeitgeber nachgewiesen haben, dass sie gegen Covid-19 vollständig geimpft oder von einer Infektion genesen sind bzw. aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Arbeitgeber*innen haben das zuständige Gesundheitsamt zu informieren, wenn ein geforderter Nachweis nicht fristgerecht vorgelegt wurde – oder wenn Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit der vorgelegten Nachweise bestehen. Anschließend soll das Gesundheitsamt entscheiden, wie mit der oder dem Betreffenden weiter verfahren wird. Für sämtliche nach dem 15. März neu angestellten Beschäftigten gilt: nur mit einem entsprechenden Nachweis.

Hier die vollständigen Studienergebnisse

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