Aktuelle Beschlüsse, Diskussionen, Entwicklungen


17.02.2022 - Eine mögliche allgemeine Impfpflicht gegen das Corona-Virus bleibt weiterhin genau so in der Diskussion wie die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen, die ab 15. März 2022 in Kraft treten soll. Hier die neuesten Entwicklungen:

GMK für zügige Umsetzung der Teil-Impfpflicht
Mit Spannung wurde am gestrigen Mittwoch die Haltung der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen erwartet. Dann ist klar: Die GMK spricht sich für eine zügige Umsetzung aus. "Wir sehen in den kontinuierlichen Bund-Länder-Abstimmungen auf der Arbeitsebene eine gute Basis für eine zügige und rechtssichere Umsetzung", sagte Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne. Sachsen-Anhalt hat derzeit den Vorsitz der GMK inne.

Es bliebe jedoch zugleich Ziel, die Versorgung in den betroffenen Einrichtungen weiterhin flächendeckend sicherzustellen, heißt es vage im Beschluss der GMK. Dafür würden sich die Gesundheitsminister*innen des Bundes und der Länder in einem intensiven Abstimmungsprozess befinden. Dieser rankt sich auch um die Frage, wie mit Mitarbeitenden umgegangen werden soll, die keinen geforderten Nachweis vorlegen (geimpft, genesen oder ärztlich attestiert, dass eine Impfung nicht möglich ist). Dazu formulierte die GMK in ihrem Beschluss: "Die Gesundheitsämter haben ein Ermessen bei der Umsetzung der Maßnahmen. Ein Betretungsverbot stellt die letzte Stufe dar." Die vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlichte und gemeinsam mit den Ländern erarbeitete "Handreichung zur Impfprävention in Bezug auf einrichtungsbezogene Tätigkeiten" bezeichnete die GMK als „sachdienliche Grundlage für den Vollzug“.

Bayern schwenkt auf Linie, BVG lehnt Eilantrag ab
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte bundesweit Empörung auf sich gezogen, als er Anfang Februar verkündete: In Bayern soll die einrichtungsbezogene Impfpflicht zunächst nicht umgesetzt werden. Einen Tag vor der GMK schwenkte Söder dann um. Der Sinneswandel mag auch daran gelegen haben, dass das Bundesverfassungsgericht (BVG) einen Eilantrag gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht vergangene Woche abgelehnt hatte.

Allgemeine Impfpflicht vom Tisch?
Bevor etwas vom Tisch gewischt wird, muss es erstmal auf dem Tisch liegen. Spät, möglicherweise zu spät für eine sinnhafte Entscheidung, ist nun bekannt, welche Anträge im Bundestag die "führenden" Tendenzen zur Impfpflicht für die Diskussion vorgeben werden:
▶︎ Impfpflicht für alle ab 18 Jahre
▶︎ Altersbezogene Impfpflicht ab 50 Jahre

Allerdings zeichnet sich derzeit für keine dieser Varianten eine wirklich Mehrheit ab. Das ist wenig verwunderlich, haben Bund und Länder doch soeben parallel dazu beschlossen, sämtliche Corona-Maßnahmen in drei Zeitschritten zurückzufahren: ab sofort, ab 4. März und mit weitgehender Beendigung aller Maßnahmen ab 20. März. Wie soll bei diesem Öffnungsszenarium noch eine weitgehende Impfpflicht durchgesetzt werden?

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wirkte am Abend des 16. Februar in der ZDF-Sendung "Maischberger" leicht resigniert. „Ich hoffe, dass die beiden Gruppen, Impfpflicht ab 18 und Impfpflicht ab 50, zusammenfinden, weil sie in der Philosophie und in der Begründung sehr ähnlich sind. Da können wir einen Kompromiss finden“, sagte er.
Zu den beschlossenen Öffnungsschritten merkte Lauterbach an, diese müsse man im Herbst möglicherweise auch wieder zurücknehmen. Die Schuld dafür verortet er bei den willentlich ungeimpften Menschen: „Wenn wir die Impfpflicht nicht bekommen, müssen wir im Herbst wieder Kontaktbeschränkungen machen. Die Debatte, die keiner mehr hören will, kommt dann erneut – und nur deshalb, weil es hier eine kleine Gruppe gibt, die nicht bereit ist, sich solidarisch einzubringen.“

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