BVG: Einrichtungsbezogene Impfpflicht tritt erstmal in Kraft


11.02.2022 - Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat gesprochen: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen kann aus rechtlicher Sicht erstmal wie geplant in Kraft treten. Mit dieser Entscheidung hat das BVG einen Eilantrag abgelehnt, der die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum 15. März verhindern sollte.

Zu Sache: Am 10. Dezember 2021 hatten Bundestag und Bundesrat die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen. Dagegen waren bis Anfang Februar 2022 beim BVG 74 Verfassungsbeschwerden eingegangen, darunter diverse als Eilantrag. Einen davon hat das BVG nun als Musterverfahren herausgegriffen und eine sogenannte Folgenabwägung vorgenommen. Dabei wurde faktisch geprüft, welche Entscheidung größere Nachteile bzw. Konsequenzen haben würde: die Teil-Impfpflicht jetzt erstmal zu stoppen (obwohl sie sich als verfassungsgemäß herausstellen könnte), oder sie nicht zu stoppen (obwohl sie sich als nicht verfassungskonform erweisen kann).

Das Gericht ist zu folgender Ansicht gelangt: "Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber." Deshalb begegne die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen "zum Zeitpunkt dieser Entscheidung keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken". Die Entscheidung fiel am gestrigen Donnerstag und wurde heute in Karlsruhe veröffentlicht. (Az. 1 BvR 2649/21)

Das heißt, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht zunächst umgesetzt wird. Zunächst – denn die endgültige Entscheidung steht noch aus. Dazu das BVG: "Die abschließende Prüfung der Verfassungsmäßigkeit bleibt jedoch dem Hauptsacheverfahren vorbehalten."

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