Corona: Neue Bund-Länder-Beschlüsse


10.01.2022 - Am 7. Januar 2022 haben Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungsverantwortlichen der Länder in einer digitalen Konferenz erneut die Corona-Lage beraten. Mit Blick auf die neue Omikron-Variante des Virus wurden u.a. veränderte Quarantäne- und Isolationsregeln beschlossen.

▶︎ Unter Punkt acht wurde zum Infektionsschutz für vulnerable Gruppen vereinbart: Bund und Länder sollen „für ein ausgewogenes Konzept zur Isolation von Erkrankten und zur Quarantäne von Kontaktpersonen sorgen“. Die erforderlichen Änderungen der rechtlichen Regelungen sollen zeitnah vorgenommen werden.

Geändert wurde auch die Quarantäne-Regel. „Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Virusvariante infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen, die nicht durch einen negativen Test vorzeitig beendet werden kann“, heißt es im Beschluss.

▶︎ Jetzt neu:
„Künftig sollen diejenigen Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen, von der Quarantäne ausgenommen sein; dies gilt auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.). Für alle Übrigen enden Isolation bzw. Quarantäne in der Regel nach 10 Tagen. Sie können sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“ (mit Nachweis).“ Damit soll auch den Herausforderungen für die kritische Infrastruktur Rechnung getragen werden.

▶︎ Wörtlich heißt es weiter:
„Um die vulnerablen Personen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe wirksam zu schützen, kann die Isolation für die Beschäftigten nach erfolgter Infektion nach sieben Tagen nur durch einen obligatorischen PCR-Test mit negativem Ergebnis beendet und der Dienst wiederaufgenommen werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.“

Einrichtungen und Dienste der Altenpflege müssen nun auf die rechtliche Umsetzung der Beschlüsse warten.

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