Pflege-Rettungsschirm bis 31.12.2021 verlängert


20.09.2021 - Am 17. September atmete die Pflegebranche auf: Der Bundesrat hat der "Zweiten Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie" zugestimmt. Das bedeutet: Der Pflegerettungsschirm ist bis Jahresende 2021 verlängert.

In Abschnitt "A. Problem und Ziel" wird in der Zweiten Verordnung u.a. festgestellt: Im Hinblick auf die Pandemie handele es sich "noch immer um eine ernst zu nehmende und fragile Situation. (...) Die Versorgung von Pflegebedürftigen durch ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie die häusliche Versorgung von Pflegebedürftigen durch Angehörige kann daher vielfach noch nicht im Normalbetrieb erbracht werden. Es ist daher angezeigt und im Interesse aller Beteiligten, die pflegerische Versorgung in der noch immer anhaltenden Gefährdungssituation weiterhin durch unterstützende Maßnahmen sicherzustellen."

In Abschnitt B. "Lösung" heißt es: "Damit die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen, die zugelassenen Pflegeeinrichtungen und die Angebote zur Unterstützung im Alltag weiterhin die Möglichkeit haben, auch bei Fortbestehen der durch die COVID-19-Pandemie bedingten Einschränkungen auf die seit Monaten bewährten Maßnahmen des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung zurückgreifen zu können, werden diese Maßnahmen auf der Grundlage der Verordnungsermächtigung in § 152 SGB XI um weitere drei Monate bis einschließlich 31. Dezember 2021 verlängert."

Und in Abschnitt C. wird unter "Alternativen" festgestellt: "Keine."

Die Corona-bedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen in der Pflege werden durch den Pflege-Rettungsschirm finanziert und sollen so die zugelassene Pflegeeinrichtungen entlasten.

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