Corona-Impfung: Auskunftspflicht für Beschäftigte in Pflegeheimen


10.09.2021 - Am 7. September 2021 hat es der Bundestag beschlossen, am 10. September hat der Bundesrat zugestimmt: Arbeitgeber*innen sollen künftig von ihren Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen (sowie in Kitas und Schulen) Auskunft über eine Corona-Impfung oder eine überstandene Covid-Erkrankung verlangen können.

Begründet wurde das Vorhaben im Antrag damit, dass in den betroffenen Einrichtungen "besonders vulnerable Personengruppen betreut werden oder untergebracht sind beziehungsweise aufgrund der räumlichen Nähe zahlreiche Menschen einem Infektionsrisiko ausgesetzt sind."

Arbeitgeber könnten durch die Informationen die Arbeitsorganisation so ausgestalten, "dass ein sachgerechter Einsatz des Personals möglich ist, und gegebenenfalls entsprechende Hygienemaßnahmen treffen". Die Auskunftspflicht über den Impfstatus soll also ermöglichen, ungeimpfte Mitarbeitende in Bereichen einzusetzen, in denen es z.B. weniger Personenkontakte gibt.

Die Daten müssen direkt beim Beschäftigten eingeholt werden. Zudem dürfen Arbeitgeber*innen fragen, ob sich ein Beschäftigter bzw. eine Beschäftigte im Urlaub in einem Risikogebiet aufgehalten hat.

Die Auskunftspflicht gilt, solange die sogenannte epidemische Lage andauert. Zuletzt wurde sie vom Bundestag bis zum 24. November 2021 verlängert.

Unberührt davon bleibt, dass alle Personen weiterhin selbst darüber entscheiden können, ob sie vom Impfschutz Gebrauch machen möchten oder nicht. Deshalb können Arbeitnehmende auch dann nicht arbeitsrechtlich (Abmahnung, Kündigung etc.) belangt werden, wenn sie sich entgegen der Bitte oder des Rates des Unternehmens nicht impfen lassen.

Quelle: haufe.de

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