KAP: Zweiter Umsetzungsbericht


20.08.2021 - Bessere Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der Pflege und eine höhere Entlohnung der Pflegekräfte sind die zentralen Ziele der Konzertierten Aktion Pflege (KAP). Nun haben die drei beteiligten Bundesministerien gemeinsam den zweiten Bericht zum Stand der Umsetzung der Vereinbarungen der KAP vorgelegt.

Darin ziehen die Bundesminister*innen Jens Spahn (Gesundheit), Christine Lambrecht (Familie, Senioren, Frauen und Jugend) und Hubertus Heil (Arbeit und Soziales) eine positive Bilanz der Ergebnisse dieser Legislaturperiode für Pflegekräfte.

▶︎ Mehr Personal in der Pflege: Bis zum Jahr 2020 verzeichnete die Altenpflege 10 Prozent mehr Beschäftigte. "Und auch während der Pandemie konnte ein Zuwachs in der Alten- und Gesundheits- und Krankenpflege verzeichnet werden", heißt es in der Presseerklärung. Dagegen habe die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in anderen Branchen stagniert bzw. sei teilweise zurückgegangen.

▶︎ Mehr Auszubildende: Im Jahr 2020 haben insgesamt 57.294 die neue Pflegeausbildung aufgenommen - also trotz der Pandemie noch mehr Beginner*innen als im Vorjahr. Unterstützt werde die Einführungsphase der neuen Pflegeausbildung durch die „Ausbildungsoffensive Pflege“. "Insgesamt ist die Zahl der begonnenen Pflegefachausbildungen seit Beginn dieser Legislaturperiode um 13,5 Prozent gestiegen", so die Zahl in der Presseerklärung.

▶︎ Steigende Löhne: Den Lohnzuwachs geben die Bundesministerien in der Legislaturperiode mit insgesamt 15,6 Prozent in der Altenpflege sowie 9,8 Prozent in der Gesundheits- und Krankenpflege an (bis 2020). Damit liege die Lohnentwicklung der beruflich Pflegenden deutlich über der durchschnittlichen Lohnentwicklung aller Branchen mit einem Gesamtanstieg von 6,8 Prozent, so wird in der Presseerklärung betont.

Der Bericht erläutert die Umsetzung der für bessere Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen vereinbarten KAP-Maßnahmen. Dazu gehören für die Altenpflege:

■ zukünftige Entlohnung der Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif,

■ mehr Stellen für Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte sowie gesetzliche Verankerung des bundeseinheitlichen Personalbemessungsverfahrens,

■ weitere Umsetzung der Ausbildungsoffensive Pflege,

■ mehr Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit bei beruflichen Weiterbildungen,

■ mehr Unterstützung für die Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten,

■ verbesserte Versorgung sowie attraktivere berufliche Entwicklungsmöglichkeiten durch Vereinfachung und Beschleunigung von Modellen zur Übertragung ärztlicher Aufgaben auf Pflegefachpersonen,

■ mehr Befugnisse für Pflegefachkräfte in der Versorgung von Pflegebedürftigen,

■ Entlastung der Pflegekräfte durch erhöhten Digitalisierungsgrad in den Pflegeeinrichtungen.

Hier der zweite Bericht

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