Bayern: Auf gesonderten Pfaden


17.08.2021 - Bayern will bereits jetzt mit den dritten Corona-Impfungen in Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe beginnen. "Denn dort leben die Menschen, die zuerst geimpft wurden“, so der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek. Voraussetzung für die ab sofort mögliche Auffrischungsspritze: Die Zweitimpfung muss mindestens sechs Monate zurückliegen.

Parallel dazu wirbt Bayern weiter unter den noch gar nicht Geimpften und Unentschlossenen für den ersten und zweiten Piks gegen eine Corona-Infektion. Für Holetschek haben Erstimpfungen nach wie vor höchste Priorität.

Auch in Sachen Corona-Hilfen für Pflegeheime geht Bayern seinen eigenen Weg: Die Staatsregierung will Einrichtungen, die aufgrund der Pandemie starke Einbußen erlitten, finanziell unterstützen. Betroffenen Pflegeheime können bis zu 80 Prozent der Mindereinnahmen im Investitionskostenbereich zum Ausgleich erhalten. Die entsprechenden Anträge sind beim Bayerischen Landesamt für Pflege zu stellen. Voraussetzung: Während der Pandemie war in einer Einrichtung mindestens zweimal COVID-19 ausgebrochen oder es waren mindestens 15 Prozent der Bewohner*innen gleichzeitig von einer Infektion betroffen. Mit dieser Unterstützung will der Freistaat weiterhin eine stabile Versorgungslage in Bayern sichern.

Das Bild zeigt die Frontseite des Bayerischen Landtags (Maximilianeum) in München. Foto: Fred Romero from Paris, France, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons

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