Bund-Länder-Beschlüsse: "3-G-Regel" und kostenpflichtige Tests


11.08.2021 - Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten haben zum weiteren Vorgehen in Sachen Corona beschlossen: Sehr bald gilt die "3G-Regel". Außerdem sollen die bisher kostenfreien Tests künftig nicht mehr umsonst sein. Damit wollen Bund und Länder mehr Menschen zur Impfung bewegen.

▶︎ "3G-REGEL" AB 23. AUGUST
Geimpft, genesen oder getestet – diese drei Begriffe beginnen mit dem Buchstaben G und begründen die "3G-Regel". Sie bedeutet:

Ab dem 23. August 2021 dürfen definierte Innenräume nur noch von genesenen oder vollständig geimpften Personen betreten werden. Wer beides nicht erfüllt, muss vor Zutritt einen negativen Test vorlegen. Dieser darf
- als Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden sein,
- als PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.

Ausgenommen von der Testvorschrift sind unter sechsjährige Kinder sowie Schüler*innen, die in der Schule regelmäßig getestet werden. Und natürlich auch genesene und vollständig geimpfte Personen.

Verzeichnet ein Bundesland ein stabil niedriges Infektionsgeschehen, so kann das Land die "3G-Regel" aussetzen: z.B. bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis unter 35 oder anderen bzw. weiteren Indikatoren.

▶︎ TESTPFLICHT FÜR INNENRÄUME
Die Testpflicht gilt für Nicht-Geimpfte bzw. Nicht-Genesene auf jeden Fall bei Betreten von Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe sowie Krankenhäusern. Und darüber hinaus für die Innengastronomie, für Indoor-Veranstaltungen, beim Friseur, für Fitnessstudios, Schwimmbäder und Sporthallen sowie für Beherbergungsbetriebe.

▶︎ TESTS AB 11. OKTOBER KOSTENPFLICHTIG
Wer bezahlt den Test? Im Regelfall der Getestete selbst – und zwar ab dem 11. Oktober 2021.
Weiterhin gratis sollen Antigen-Schnelltests lediglich für Personen bleiben, die nicht geimpft werden können oder für die keine Impfungempfehlung vorliegt, z.B. schwangere Frauen.

Der VdK kritisiert die Beschlüsse des Corona-Gipfels und plädiert für eine Null-Risiko-Strategie. Danach werden weiterhin kostenfreie Tests für alle Besucher*innen und interne wie externe Mitarbeitende etwa von Pflegeheimen gefordert – und zwar auch für Geimpfte oder Genesene. In einer entsprechenden Presseerklärung heißt es, dass sich die Gefahr für Ansteckungen von alten und kranken Menschen nur so weiter reduzieren lasse, denn auch bereits Geimpfte könnten weiterhin Überträger des Coronavirus sein. Da zudem zum jetzigen Zeitpunkt noch keine gesicherten Erkenntnisse über die nachlassende Wirkung der Impfung bei älteren und immungeschwächten Personen vorliegen würden, sei es zu früh, jetzt auf bewährte Schutzmaßnahmen zu verzichten.

Foto: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

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