Beschwerdeverfahren: Empfehlungen vom Deutschen Institut für Menschenrechte


15.06.2021 - Heute, am 15. Juni, ist der Internationalen Tag gegen die Misshandlung älterer Menschen. Aus diesem Anlass hat das Deutsche Institut für Menschenrechte gefordert, das niedrigschwellige Beschwerdeverfahren in der stationären Altenpflege flächendeckend auszubauen.

Unter dem Titel "Beschwerdeverfahren verbessern – Menschen­rechte schützen" gab das Institut 12 Empfehlungen für die stationäre Pflege ab. In der Zusammenfassung heißt es wörtlich:

"In der vorliegenden Publikation werden die Er­gebnisse des Forschungsprojektes ´Beschwerde­mechanismen in der Altenpflege` des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin zusammen­ gefasst und darauf aufbauend zwölf Handlungs­empfehlungen für die Gestaltung und Umsetzung effektiver Beschwerdeverfahren in der Altenpflege formuliert.

Die Empfehlungen zeigen auf, wie es Betroffenen ermöglicht wird, ihre Bedürfnisse und Rechte leichter artikulieren und auch einfordern zu können. Eines der zentralen Ergebnisse ist: Be­schwerdeverfahren gelingen nur im Zusammen­spiel vieler Faktoren, die auf ganz unterschiedliche Bereiche zielen. Voraussetzung für die Äußerung von Beschwerden ist es, dass die Beschwerdever­fahren leicht zugänglich und niedrigschwellig sind.

Die entsprechenden Empfehlungen zeigen, dass dafür interne und externe Beschwerdeverfahren bekannter gemacht werden müssen und die Beschwerdeberatung und -­unterstützung gesichert werden muss. Die Transparenz eines laufenden Beschwerdeverfahrens stellt einen weiteren Fak­tor zum Gelingen von Beschwerdeverfahren dar. Dazu gehört es, Beschwerdeführer_innen regel­mäßig über den Verfahrensstand zu unterrichten.

Die Empfehlungen zeigen auch auf, welche recht­lichen Rahmenbedingen für Beschwerdeverfahren verbessert werden müssen. Zu nennen ist hier insbesondere eine Stärkung der Mitwirkungs­möglichkeiten der Bewohnerbeiräte bei internen Beschwerdeverfahren als auch eine Weiterent­wicklung von Prüfvorgaben für die Implementie­rung von internen Beschwerdeverfahren.

Die Publikation macht insbesondere deutlich, dass alle institutionellen, organisatorischen und rechtlichen Weiterentwicklungen nur dann grei­fen können, wenn es gelingt, eine positive Be­schwerdekultur in den Einrichtungen und bei allen Akteur_innen zu entwickeln. Nur wenn Pflegebe­dürftige als Träger_innen von Rechten anerkannt und gesehen werden, wenn darauf aufbauend Beschwerden willkommen geheißen werden – erst dann kann es gelingen, auf verbesserbare Missstände aufmerksam zu machen. Eine solche Beschwerdekultur ist also Voraussetzung dafür, Unzufriedenheiten begegnen und die kritisierten Zustände letztendlich abstellen zu können."

DIE EMPFEHLUNGEN AUF EINEN BLICK:

1 Das Bewusstsein der Pflegebedürftigen als Träger_innen von Rechten stärken
2 Einen weiten Beschwerdebegriff zugrunde legen
3 Beschwerden willkommen heißen
4 Interne Beschwerdewege bekannt(er) machen
5 Über externe Beschwerdeverfahren informieren
6 Persönlichen Kontakt ermöglichen
7 Beschwerdeberatung und Unterstützung durch Dritte ausbauen
8 Vertrauen in die Heimaufsicht und die Prüf­ instanzen der Pflegekassen fördern
9 Beschwerdeführer_innen regelmäßig über den Verfahrensstand unterrichten
10 Beschwerden für strukturelle Verbesserungen nutzen
11 Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bewohner­ beiräte bei internen Beschwerdeverfahren fördern
12 (Prüf­)Vorgaben für Beschwerdeverfahren weiterentwickeln

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsins­titution Deutschlands. Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A­Status). Zu den Aufgaben des Instituts gehören Politikberatung, Menschenrechtsbildung, Informa­tion und Dokumentation, anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen Themen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisa­tionen. Das Institut wird vom Deutschen Bundestag finan­ziert.
Foto: Matthias Zomer

Hier die gesamte Publikation

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