Übertragung heilkundlicher Aufgaben: Erste Ausbildungsmodule für Pflegekräfte


03.07.2021 - Pflegeschulen und Hochschulen haben am 01. Juli 2021 das Rüstzeug zur Vermittlung erweiterter heilkundlicher Kompetenzen erhalten: Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) veröffentlichte die ersten sechs Ausbildungsmodule zur Übertragung von Heilkunde auf Pflegefachpersonen.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) haben die speziellen Ausbildungsmodule genehmigt. Diese umfassen die Vermittlung von erweiterten Kompetenzen zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten in der beruflichen und hochschulischen Pflegeausbildung und gehen über die Inhalte der neuen Pflegeausbildungen hinaus.

Bisher liegen ein Grundlagenmodul sowie fünf Wahlmodule in den Bereichen Wundheilung, Diabetes, Bluthochdruck, Schmerzen und Demenz vor. Urheber ist die Fachkommission, die nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) eingesetzt wurde. Zur Erleichterung der Integration in die Ausbildung wurden die Module nach den gleichen Prinzipien entwickelt wie die Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne. Die Entwicklung und Genehmigung von weiteren drei standardisierten Modulen soll im Sommer 2021 abgeschlossen sein.

Mit dem Vorliegen aller Module wird eine entsprechende Vereinbarung aus der Ausbildungsoffensive Pflege im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) umgesetzt. Im Übrigen hatten sich die Vereinbarungspartner darauf verständigt, dass die Krankenkassen bzw. ihre Verbände zeitnah Modellvorhaben zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde durch entsprechend qualifizierte Pflegefachpersonen vereinbaren oder durchführen. Zugleich wurde das in der Arbeitsgruppe 3 der KAP vereinbarte Ziel berücksichtigt, attraktive und innovative Aufgaben- und Verantwortungsbereiche für Pflegefachpersonen zu befördern sowie den Prozess der interprofessionellen und teambasierten Zusammenarbeit voranzubringen.

Um die Heilkundeübertragung auf Pflegefachpersonen zügiger erproben zu können, wurden mit dem vom Bundesrat am 25. Juni 2021 angenommenen Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) verpflichtende Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegefachpersonen nach § 64d Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geschaffen.
Quelle: Pressemitteilung des BMG

Hier die Ausbildungsmodule

zurück


DVLAB e.V.
Bahnhofsallee 16 | D-31134 Hildesheim
Telefon: 05121-2892872 | Telefax: 05121-2892879
E-Mail: info@dvlab.de
Impressum | Datenschutz
©
Admin
- 379314 -