Bundesrat: Zustimmung zur Pflegereform


26.06.2021 - Nachdem der Bundestag am 11. Juni eine Pflegereform verabschiedet hat, wurde diese am gestrigen 25. Juni nun auch vom Bundesrat gebilligt. Im Kern sollen damit ab Januar 2022 stationär wohnende pflegebedürftige Menschen finanziell entlastet sowie ab September 2022 Pflegekräfte nach Tarif oder tarifähnlich bezahlt werden.

Hier noch einmal die Kernpunkte:

• SENKUNG DER PFLEGEBEDINGTEN EIGENANTEILE: Pflegebedürftige in stationärer Versorgung sollen durch Zuschläge finanziell entlastet werden. Allerdings im ersten Jahr ihres Heimaufenthaltes um nur fünf Prozent. Im zweiten Jahr soll sich der Eigenanteil um 25 Prozent reduzieren, im dritten um 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 70 Prozent. Der DVLAB hält diese Regelung für weitgehend unwirksam – denn ein Großteil der Betroffenen verstirbt bereits innerhalb des ersten Aufenthaltsjahres im Heim. Der Verband plädiert daher stets für eine echte Reform der Pflegeversicherung mit Aufhebung der Sektoren und Sockel-Spitze-Tausch: Die Bewohner*innen zahlen einen festen bezahlbaren Eigenanteil, den Rest übernimmt die Pflegeversicherung. Bisher ist es genau umgekehrt. Deshalb steigen die Eigenanteile auch ins längst nicht mehr Leistbare.

• TARIFTREUEREGELUNG: Einrichtungen sollen ihre Pflegekräfte nach oder wie Tarif bezahlen. Andernfalls dürfen sie keine Versorgungsverträge mehr abschließen. Davon wird etwa die Hälfte der Beschäftigten profitieren. Der DVLAB begrüßt Bezahlung nach oder wie Tarif ebenso wie eine bessere Personalausstattung in der Langzeitpflege. Nur dürfen diese Regelungen eben nicht zulasten der Bewohner*innen gehen, wonach es derzeit aber leider aussieht. Außerdem noch unklar: Wie wird die Handhabung für jene Einrichtungen künftig ausfallen, die jetzt schon quasi „über Tarif“ bezahlen?

Foto: Bundesrat, Berlin
Manfred Brückeis/Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0

zurück


DVLAB e.V.
Bahnhofsallee 16 | D-31134 Hildesheim
Telefon: 05121-2892872 | Telefax: 05121-2892879
E-Mail: info@dvlab.de
Impressum | Datenschutz
©
Admin
- 393416 -