Digitaler Ausbau: Förderprogramm für Pflegeeinrichtungen verlängert


10.06.2021 - Anfang Juni ist das "Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege" (DVPMG) in Kraft getreten. Damit wurde sichergestellt, dass Pflegeeinrichtungen (ambulant wie stationär) noch bis Ende 2023 Zuschüsse für ihre Digitalisierungsprojekte erhalten können.

Die Förderprogramme zum Auf- und Ausbau digitaler Strukturen sind im Pflegepersonalstärkungsgesetz beschrieben und wären eigentlich Ende 2021 ausgelaufen. Durch das nun wirksame DVPMG wurden sie bis zum Ablauf des Jahres 2023 verlängert.

Für Einrichtungen der Altenpflege bedeutet das: Sie müssen die Investitionen in ihre Digitalisierungsprojekte nicht allein tragen, sondern jede Pflegeeinrichtung kann dafür einmalig einen Zuschuss erhalten. Die Fördermittel stellt die Pflegeversicherung bereit. Übernommen werden bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten (für digitale/technische Ausstattung, Schulungen), höchstens jedoch 12.000 Euro, die auf mehrere digitale Maßnahmen aufgesplittet werden können.

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