Bundestag: Pflegereform beschlossen


14.06.2021 - Am 11. Juni hat der Bundestag eine Pflegereform verabschiedet. Die neuen Bestimmungen sollen in 2022 gelten: Ab Januar werden Heimbewohner*innen bei ihrem Eigenanteil entlastet, werden das aber kaum spüren. Ab September müssen Einrichtungen ihre Pflegekräfte nach oder wie Tarif bezahlen. Andernfalls dürfen sie keine Versorgungsverträge mehr abschließen.

Das sind die Kernpunkte der Pflegereform, die eher ein „Reförmchen“ ist. Sie wurde im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) verabschiedet. Die Entscheidung erntete bereits viel Kritik:

• SENKUNG DER EIGENANTEILE: Ja, Pflegebedürftige in stationärer Versorgung sollen durch Zuschläge finanziell entlastet werden. Allerdings im ersten Jahr ihres Heimaufenthaltes um nur fünf Prozent. Im zweiten Jahr soll sich der Eigenanteil um 25 Prozent reduzieren, im dritten um 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 70 Prozent. Der DVLAB hält diese Regelung für weitgehend unwirksam – denn ein Großteil der Betroffenen verstirbt bereits innerhalb des ersten Aufenthaltsjahres im Heim. Der Verband plädiert daher stets für eine echte Reform der Pflegeversicherung mit Aufhebung der Sektoren und Sockel-Spitze-Tausch: Die Bewohner*innen zahlen einen festen bezahlbaren Eigenanteil, den Rest übernimmt die Pflegeversicherung. Bisher ist es genau umgekehrt. Deshalb steigen die Eigenanteile auch ins längst nicht mehr Leistbare.

• TARIFTREUEREGELUNG: Ja, Pflegekräfte sollten nach oder wie Tarif bezahlt werden. Davon wird etwa die Hälfte der Beschäftigten profitieren. Der DVLAB begrüßt Bezahlung nach oder wie Tarif ebenso wie eine bessere Personalausstattung in der Langzeitpflege. Nur dürfen diese Regelungen eben nicht zulasten der Bewohner*innen gehen, was jedoch zu befürchten steht. Außerdem noch unklar: Wie wird die Handhabung für jene Einrichtungen künftig ausfallen, die jetzt schon quasi „über Tarif“ bezahlen?

• GEGENFINANZIERUNG: Unzureichend! Das sagen die meisten Fachleute. Unter anderem soll der Bund ab 2022 die Pflegeversicherung jedes Jahr mit einer Milliarde Euro bezuschussen, was kaum reichen wird. Zugleich soll der Pflegebeitrag für über 23-jährige Kinderlose von 3,3 auf 3,4 Prozentpunkte steigen. Auch das halten viele für ungerecht gegenüber diesen Betroffenen, die oft ungewollt kinderlos bleiben.

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