Altenpflege: Tariftreue Bezahlung beschlossen – aber zulasten der Bewohner


04.06.2021 - Am 2. Juni hat das Bundeskabinett im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) Pläne für eine Pflegereform beschlossen. Wie angekündigt ist darin ab September 2022 eine Bezahlung der Pflegekräfte in der Altenhilfe nach oder wie Tarif vorgesehen. Andernfalls dürfen Pflegeheime keine Versorgungsverträge mehr abschließen.

Zugleich sollen Pflegebedürftige in der stationären Versorgung ab Januar 2022 durch Zuschläge bei ihren Eigenanteilen für die reine Pflege finanziell entlastet werden – allerdings im ersten Jahr nur um fünf Prozent. Im zweiten Jahr soll sich der Eigenanteil um 25 Prozent reduzieren, im dritten um 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 70 Prozent.

Nun wird der Bundestag über diese Regelungen entscheiden. Sie erfuhren jedoch bereits im Vorfeld von vielen Seiten Kritik, auch vom DVLAB. Der Verband hat stets eine umfassende Reform der Pflegeversicherung angemahnt – mit einem Sockel-Spitze-Tausch. Er begrüßt zwar Tariflöhne in der Altenpflege, hält aber die Entlastung für Pflegebedürftige für zu wirkungsarm. Denn ein Großteil der Betroffenen verstirbt bereits innerhalb des ersten Aufenthaltsjahres im Heim.

„Zudem werden die sektoralen Strukturen der Pflegeversicherung nicht aufgehoben“, so der Bundesvorsitzende Peter Dürrmann. Er hatte an den Gesetzgeber appelliert, jetzt nur versorgungsformübergreifend Verbesserungen der Leistungen zur Reduzierung der Eigenanteile vorzunehmen und nicht auf die Schnelle eine Teilfinanzreform anzulegen, deren Richtung bei der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nur schwer wieder zu korrigieren wären.

Viele kritisieren auch die geplante Gegenfinanzierung der Reform als nicht nachhaltig. Der Steuerzuschuss für die Pflegeversicherung werde bei weitem nicht ausreichen, darin sind sich die meisten einig. Entsprechend wird erwartet, dass eine Reform, die diesen Namen auch verdient, bei der nächsten Bundesregierung nach der Wahl zügig auf Wiedervorlage kommen muss.


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