Stellungnahme zum GVWG: Geplante Entlastung wirkungslos


11.05.2021 - Mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG) will das Bundesgesundheitsministerium noch vor der politischen Sommerpause verschiedene Vorhaben verabschieden. Zum Entwurf des Sammelgesetzes sind nun fachfremde Änderungsanträge hinzugetreten. Sie zielen offenkundig darauf, rasch noch Teile einer Pflegereform festzuzurren. In seiner entsprechenden Stellungnahme befürchtet der DVLAB nun, dass auf diese Weise Strukturen angelegt werden, die bei der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nur schwer wieder zu korrigieren wären.

Konkret geht es in den Änderungsanträgen zu Artikel 1 (SGB V) u.a. um die Begrenzung der Eigenanteile von Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen. Außerdem sollen Einrichtungen künftig nur noch dann Geld aus der Pflegeversicherung erhalten, wenn sie ihre Beschäftigten in den Bereichen Pflege und Betreuung nach Tarif (zumindest der Höhe nach) entlohnen.

Ganze drei Tage hatte das Bundesministerium dem DVLAB Zeit gegeben, zu den Änderungsanträgen Stellung zu nehmen. „Sollte uns bis zu 7. Mai 2021, 17 Uhr, keine Rückmeldung von Ihnen vorliegen, erlauben wir uns, von Ihrer Zustimmung zu den Änderungsanträgen auszugehen“, schrieb das Referat 411 (Grundsatzfragen der Pflegeversicherung) dem DVLAB am 4. Mai mit der Kennzeichnung „High Priority“.

Entsprechend knapp, aber in der Aussage unmissverständlich, fiel die fristgemäße Antwort des DVLAB-Vorsitzenden Peter Dürrmann aus:

▶︎ Die vorgesehenen Regelungen zur Gestaltung der Vergütung von Pflegekräften sowie zur Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens werden vom DVLAB ausdrücklich begrüßt.

▶︎ Die aktuell vorgesehene Begrenzung der Eigenanteile wird jedoch kritisiert, zumal Heimbewohner*innen bei ihren Eigenanteilen im ersten Jahr gar nicht entlastet werden sollen. Erst ab dem zweiten Jahr im Heim sollen die Pflegekassen 25 Prozent des EEE übernehmen. Im dritten Aufenthaltsjahr soll die Entlastung dann 50 Prozent und im vierten Jahr 75 Prozent betragen.

Mit Blick auf die Mortalitätsraten im Pflegeheimbereich hält der DVLAB diesen Ansatz für zu bürokratisch – und vor allem für weitgehend wirkungslos. Denn ein Großteil der Bewohner*innen (30 bis 40 Prozent) verstirbt bereits innerhalb des ersten Aufenthaltsjahres im Heim. „Die durchschnittliche Verweildauer in stationären Pflegeeinrichtungen wird für die Zeit vor der Corona-Pandemie mit 18 bis maximal 30 Monaten angegeben“, so der DVLAB. Heißt faktisch: Kaum ein pflegebedürftiger Mensch in stationärer Unterbringung würde finanzielle Erleichterung bei den Eigenanteilen erfahren.

Als Alternative spricht sich der DVLAB dafür aus, jetzt nur versorgungsformübergreifend Leistungsverbesserungen zur Reduzierung der Eigenanteile vorzunehmen. Sein Appell an den Gesetzgeber: „Es sollte auf die Schnelle keine Teilfinanzreform umgesetzt werden, die Strukturen in eine Richtung anlegt, die bei der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nur schwer wieder zu korrigieren wären.“

Hier das GVWG (Entwurf, Bundestag: 26.02.2021)

Hier die Übersicht zu Änderungsanträgen

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