Entlohnung von Pflegekräften: SPD will "Pflege-Tariftreue-Gesetz"


03.05.2021 - Über das Scheitern eines bundesweiten Tarifvertrages für die Pflege hatte sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) enttäuscht gezeigt. Nun soll es nach seinem Willen ein "Pflege-Tariftreue-Gesetz" richten – am besten noch in diesem Sommer. Die Bundestagswahl lässt grüßen!

Heils Ansatz im Gesetzentwurf: Nur Pflegeeinrichtungen, die ihre Beschäftigten nach einem Tarif entlohnen, können ihre Leistungen auch künftig mit der Pflegeversicherung abrechnen. Flankiert wird dieser Vorstoß vom Bundesfinanzminister und SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz. Der unterstrich noch einmal das Prinzip: Keine Bezahlung nach Tarif heißt kein Geld von der Pflegeversicherung.

Der Vorstoß der SPD hat Jens Spahn arg verstimmt. Denn eigentlich fällt die Pflegereform in seine Zuständigkeit als Bundesgesundheitsminister. Zwar waren im Koalitionsvertrag bessere Löhne für die Pflege vereinbart worden – Spahn kritisiert jedoch zu Recht an Heils Vorschlag, dass das nicht zulasten der Pflegebedürftigen gehen dürfe.

Das hat auch der DVLAB immer betont und stets darauf aufmerksam gemacht, wie stark und immer stärker Pflegebedürftige durch die steigenden Eigenanteile belastet sind. In der Folge fallen immer mehr Betroffene in die Sozialhilfe.

Auch der Bundesgesundheitsminister hat das erkannt. Daher sieht Spahn in den von ihm vorgelegten Eckpunkten zur Reform der Pflegefinanzierung zwar ähnliche Bedingungen für die Entlohnung der Pflegekräfte vor, wie sie jetzt auch die SPD vorschlägt – aber zugleich will der Bundesgesundheitsminister eben auch die Eigenanteile der Versicherten deckeln.

Das hält auch der DVLAB für zwingend. Daher nannte er Spahns Ansatz auch einen ersten Schritt in Richtung grundlegende Reform der Pflegeversicherung, wie sie vom DVLAB und der Initiative Pro Pflegereform vorgeschlagen wird: nämlich als Sockel-Spitze-Tausch.

Aus Sicht des DVLAB ist eine angemessene Entlohnung in der Altenpflege wünschenswert, der Verband fordert das schon lange. Eine an Tarifen orientierte Bezahlung würde nach Schätzung des Bundesarbeitsministeriums etwa die Hälfte aller Pflegekräfte besserstellen. Die andere Hälfte wird bereits nach oder über Tarif entlohnt. Wobei die Tarife unterschiedlich ausgestaltet sind.

In diesem Zusammenhang bleibt eine Frage weiterhin unbeantwortet: Welcher Tarif ist eigentlich gemeint? Die Caritas zum Beispiel bezahlt ihre Pflegekräfte nach ihrem eigenen Tarif – und das recht gut. Sie sieht darin einen "Marktvorteil". Unter anderem deshalb hat auch ihre Arbeitgeberseite am Jahresanfang 2021 einem bundesweit einheitlichen Tarifvertrag nicht zugestimmt. Darin war, verglichen mit dem Tarif der Caritas, nämlich eine geringere Entlohnung vorgesehen. Das warf u.a. die Frage auf, wie unter solchen Voraussetzungen die Pflegesatzverhandlungen für die Caritas ausgegangen wären. Möglicherweise hätte sie ihr Lohnniveau dann gar nicht mehr refinanziert bekommen.



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