Kommt ein bundeseinheitlicher „Tarifvertrag Pflege“?


03.02.2021 - Die Gewerkschaft Verdi und die erst 2019 gegründete Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) haben sich nach langen Verhandlungen auf einen „Tarifvertrag Altenpflege“ verständigt. Er sieht in den kommenden zweieinhalb Jahren bis zu 25 Prozent mehr Geld für beruflich Pflegende vor. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte bereits im letzten November nochmals betont, bei Abschluss und Passung einen einheitlichen Tarifvertrag für die gesamte Branche verbindlich machen zu wollen.

Und so sollen die Stundenlöhne steigen:

► bei HelferInnen ab 1. August 2021 auf 12,40 Euro und bis zum 1. Juni 2023 in drei weiteren Schritten auf 14,40 Euro
► bei PflegehelferInnen mit mindestens einjähriger Ausbildung mit gleichem zeitlichen Verlauf von jetzt rund 12,40 Euro auf dann 15,25 Euro
► für examiniertes Pflegepersonal von jetzt knapp 15 Euro auf 18,75 Euro bis Mitte 2023

Nicht nur private Träger von Einrichtungen und Diensten wehren sich gegen die bundesweite Geltung eines Tarifvertrages. Zumal der BVAP lediglich 70.000 der insgesamt knapp 1,2 Millionen Beschäftigten in der Altenpflege vertritt.

Nun könnten die kirchlichen Wohlfahrtsverbände Diakonie und Caritas zum Zünglein an der Waage werden. Stimmen sie den tarifvertraglichen Regelungen zu, so könnten sich diese bald auf ganz Deutschland erstrecken.

Die alles entscheidende Frage aber bleibt: Landen die Mehrkosten aus der Einkommenssteigerung dann schlussendlich bei den Pflegebedürftigen? Der Bundesgesundheitsminister will zumindest ihre Eigenanteile. Das wäre schon mal ein erster Schritt in Richtung grundlegende Reform der Pflegeversicherung, wie der DVLAB und die Initiative Pro Pflegereform sie vorschlagen.


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