Pflegekammer Schleswig-Holstein: Abstimmung über Fortbestand im Februar


09.01.2021 - Im Mai 2020 hatte die Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein beschlossen, alle ihre Mitglieder über das Fortbestehen der Pflegekammer abstimmen zu lassen. Dieser Beschluss wird nun im Februar 2021 umgesetzt. Die Vorbereitungen dazu laufen bereits auf vollen Touren.

Dafür wurde gemeinsam mit einem Dienstleister ein Verfahren festgelegt. Die rechtlichen Regelungen zur Abstimmung sind in einer Abstimmungsordnung festgeschrieben, die die Kammer auf ihrer Website veröffentlicht hat.

Die Vollbefragung soll als Briefwahl durchgeführt werden. Dabei stehen den Mitgliedern der Pflegekammer folgende Möglichkeiten zur Abstimmung Verfügung:

► Die Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein wird aufgelöst.

► Die Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein wird unter Beibehaltung von Pflichtmitgliedschaften und Pflichtbeiträgen fortgeführt. Die Beiträge müssen für die Finanzierung auskömmlich sein.

Die Feststellung und Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses soll bis spätestens 31.März 2021 erfolgen. Auf dieser maßgeblichen Grundlage wird der Landtag Schleswig-Holstein dann über den Fortbestand der Pflegekammer entscheiden.

Der DVLAB begrüßt, dass nun auch in Schleswig-Holstein ein Ende der Pflegekammer in Sichtweite gelangt ist. In Niedersachsen war es bereits gelungen, mit engagierter Beteiligung des DVLAB (Foto) unter die Pflegekammer einen Schlusspunkt zu setzen. Sie wird nun abgewickelt.



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