Die Impfverordnung priorisiert


04.01.2021 - Die Corona-Impfungen sind in Deutschland angelaufen. Die entsprechende Verordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sieht drei Gruppen vor, die früher als die restliche Bevölkerung Zugang zur Impfung erhalten sollen. Diese Priorisierung ist nötig, weil der vorhandene Impfstoff noch für längere Zeit knapp bleiben wird.

HÖCHSTE PRIORITÄT (erste Gruppe) haben alle über 80-Jährigen sowie BewohnerInnen und Beschäftigte von Pflegeheimen, Mitarbeitende von ambulanten Pflegediensten sowie Personal auf Intensivstationen, in Notaufnahmen und im Rettungsdienst.

HOHE PRIORITÄT (zweite Gruppe) billigt die Impfverordnung allen Menschen ab 70 Jahren zu und darüber hinaus u.a.: Personen mit Trisomie 21, Menschen mit Demenz, Transplantationspatientinnen/ -patienten, Personal der Bereitschaftspolizei, BewohnerInnen von Obdachlosen- oder Asylbewerberunterkünften sowie enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren.

ERHÖHTE PRIORITÄT haben alle Menschen ab 60 Jahre, Menschen mit verschiedenen chronischen Erkrankungen sowie Angehörige bestimmter Berufsgruppen

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