20.000 zusätzliche Hilfskräfte sollen Pflegeheime entlasten


27.11.2020 - Der Bundestag hat gestern das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) verabschiedet. Danach sollen u.a. 20.000 zusätzliche Vollzeitstellen für Hilfskräfte in der Altenpflege geschaffen und über einen Vergütungszuschlag finanziert werden.

Unlängst hatte Prof. Heinz Rothgang (Universität Bremen) die Ergebnisse des Projekts zur wissenschaftlichen Bemessung des Personalbedarfs vorgelegt. Danach sind in vollstationären Pflegeeinrichtungen zukünftig insbesondere mehr Pflegehilfskräfte erforderlich. "Diese zusätzlichen Stellen sind ein erster Schritt in Richtung eines verbindlichen Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen", kommentiert das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Website die nun vom Bundestag beschlossenen 20.000 zusätzlichen Hilfskräfte.

Die Branche nimmt sie als wichtige Sofortmaßnahme in der vollstationären Pflege und in der Kurzzeitpflege wahr – sofern das nicht zur qualitativen Verschlechterungen in der Versorgung oder zum Abbau von Fachkräften führt.

Stellvertretend dazu die VdK-Präsidentin Verena Bentele. Auch sie befürwortet im Prinzip eine Verbesserung der Personalsituation in den Pflegeheimen. "Allerdings sehen wir kritisch, dass der Fokus auf Pflegehilfskräfte gelegt wird. Das Gesetz darf keinesfalls dazu führen, dass sich die Versorgungsqualität in vollstationären Einrichtungen verschlechtert. Es muss außerdem verhindert werden, dass mehr Pflegehilfskräfte eingestellt, dafür aber Fachkräfte-Stellen abgebaut werden. Das lehnen wir entschieden ab!“

Nicht nur der Sozialverband VdK warnt in diesem Zusammenhang vor massiven Versorgungsdefiziten in der Zukunft. Auch der DVLAB priorisiert seit langem einen Personalmix, der eine qualitativ hochwertige Versorgung ermöglicht.



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