Schnelltests: Ab Dezember 30 statt 20 pro Pflegebedürftigen im Monat


26.11.2020 - In Pflegeheimen können rein rechnerisch bisher 20 Antigen-Schnelltests pro BewohnerIn im Monat durchgeführt werden. Die Bundeskanzlerin und Länderchefs haben nun beschlossen, dass ab 1. Dezember 2020 pro Pflegebedürftigen bis zu 30 Schnelltests möglich sind. Vorerst. Die Politik behält sich vor, diese Anzahl zu einem späteren Zeitpunkt ggf. weiter zu erhöhen.

Mit diesem Beschluss sind Bund und Länder trotzdem hinter dem eigentlichen Vorschlag zurückgeblieben, je Pflegebedürftigem 20 Schnelltests pro Woche vorzusehen – also 80 im Monat. Beschlossen haben sie dagegen, den Heimbewohnern pro Kopf gegen eine geringe Eigenbeteiligung ab Dezember 15 FFP2-Masken anzubieten. So will man erzielen, dass sie am Weihnachtsfest "unter möglichst sicheren Bedingungen Familienbesuch erhalten können".

Das Kontingent an Schnelltests einer Einrichtung wird nach wie vor über die von ihr betreuten Personenzahl errechnet. Getestet werden sollen die Pflegebedürftigen, das Personal und BesucherInnen. Fällt ein Test positiv aus, wird das Ergebnis mit dem sensibleren PCR-Test überprüft.Pro durchgeführten Schnelltest soll der Einrichtung für die Personalaufwendung 9 Euro erstattet werden. Die Anschaffung des Materials wird bis maximal 7 Euro pro Test erstattet.

Die soeben beschlossene Kontingenterhöhung der Schnelltest kritisieren PatientenschützerInnen als unzulänglich."So kann es nicht gelingen, das Virus dort zu stoppen, wo es am härtesten zuschlägt", sagte z.B. Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, gegenüber dpa.









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