BAGSO-Rechtsgutachten: "Besuchsbeschränkungen in weiten Teilen verfassungswidrig"


11.11.2020 - Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat heute in einer Presseerklärung mitgeteilt: Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen in Pflegeheimen im Rahmen der Corona-Pandemie würden in weiten Teilen gegen das Grundgesetz verstoßen. Dies ginge aus einem Rechtsgutachten hervor, das der Mainzer Verfassungsrechtler Prof. Dr. Friedhelm Hufen im Auftrag der BAGSO erstellt habe.

Die BAGSO wörtlich weiter: "Der Gutachter hat begründete Zweifel daran, dass das Infektionsschutzgesetz in seiner geltenden Fassung eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für die gravierenden Eingriffe in die Grundrechte von Menschen in Pflegeeinrichtungen darstellt. Auch die Rechtsverordnungen der Länder, die sogenannten „Corona-Verordnungen“, müssten konkretere Vorgaben machen. Sofern die Verordnungen tägliche Besuchsmöglichkeiten vorsehen, ist dies für die Heimleitungen verbindlich. Die zuständigen Behörden haben eine Schutzpflicht, die sich nicht nur auf das Vermeiden einer Ansteckung mit COVID-19, sondern auch auf die Wahrung der Grund- und Freiheitsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner und ihrer Angehörigen bezieht.

Dem Gutachten zufolge müssen die negativen Auswirkungen der Maßnahmen auf die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung viel stärker in den Blick genommen werden. Das Leiden von Demenzkranken unter einer für sie nicht begreifbaren Isolation sei dabei besonders zu berücksichtigen. Eine niemals zu rechtfertigende Verletzung der Menschenwürde liege in jedem Fall vor, wo Menschen aufgrund von Besuchsverboten einsam sterben müssen."

Nach dem Gutachten hat die BAGSO mehrere Forderungen formuliert, u.a. die Ermessens- und Beurteilungsspielräume für Behörden, Heimträger und Heimleitungen deutlich stärker als bis zu beschränken sowie (an die Adresse der Heimträger) nur solche Einschränkungen anzuordnen, für die es eine eindeutige Rechtsgrundlage gibt.

Hier zentrale Ergebnisse des Gutachtens

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