Corona-Schnelltest: Mehr Sicherheit


19.10.2020 - Seit Mitte Oktober 2020 können Einrichtungen der Altenpflege regelmäßig kostenfreie Antigen-Schnelltests bei asymptomatischen Mitarbeitenden, BewohnerInnen und BesucherInnen durchführen. Das geht aus der aktuellen Corona-Testverordnung des Bundes vom 14. Oktober hervor.

Die Schnelltests müssen unter Vorlage eines einrichtungsspezifischen Testkonzeptes beantragt werden.

Das Testkontingent einer Einrichtung richtet sich nach der von ihr betreuten Personenzahl. In der stationären Pflege sind das rechnerisch bis zu 20 Schnelltests im Monat pro BewohnerIn, in der ambulanten Pflege bis zu 10 Tests pro PatientIn. Ist ein Schnelltest positiv, wird das Ergebnis mit dem sensibleren PCR-Test überprüft. Die Kosten sollen aus dem Gesundheitsfond beglichen werden.

Hier die Verordnung


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