Neues Instrument zur Personalbemessung


26.09.2020 - Nun liegt ein Entwurf für ein neues Personalbemessungsinstrument in der stationären Langzeitpflege auf dem Tisch.

Vor kurzem übergab Prof. Heinz Rothgang (Foto) von der Universität Bremen den Abschlussbericht des entsprechenden mehrjährigen Forschungsprojekte. Es trägt den Titel „Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben gemäß § 113c SGB XI (PeBeM)“.

Mit dem neuen Instrument soll berechnet werden können, welchen Personalbedarf bzw. Personalmix an Fach- und Assistenzpflegekräften eine Einrichtung mit ihrer jeweiligen Bewohnerstruktur hat. Dafür lotete das Forscherteam um Heinz Rothgang das Verhältnis von Fachkräften und Assistenzkräften neu aus und kam zu folgendem Befund: Bei vollständiger Umsetzung der Empfehlungen wird künftig ein gutes Drittel mehr an Personal als heute nötig sein. „Das sind bundesweit rund 100.000 Vollzeitstellen“, so Rothgang. Der Mehrbedarf an Pflegepersonal zeige sich „weit überwiegend“ im Bereich der Assistenzkräfte. Allerdings bedürfe der neue Qualifikationsmix dann einer veränderten Aufgabenverteilung sowie einer Anpassung der Organisations- und Prozessstrukturen in der stationären Pflege.

Dieses Ergebnis hatte Heinz Rothgang bereits auf dem 25. Bundeskongress des DVLAB im November 2019 in Berlin angedeutet. Dort hatte er als Referent ausgewählte Zwischenergebnisse vorgestellt, "ohne schon zuviel verraten zu wollen".

Wie geht es weiter? Im Abschlussbericht wird empfohlen, das neue Personalbemessungsverfahren für den stationären Bereich zunächst in ausgewählten Einrichtungen zu erproben. Parallel dazu könne eine stufenweise Einführung in der vollstationären Langzeitpflege beginnen.

Hier der Abschlussbericht


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