GPVG: 20.000 zusätzliche Pflegehilfskräfte über Vergütungszuschlag


12.08.2020 - Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege“ (Versorgungsverbesserungsgesetz – GPVG) soll die Altenpflege u.a. eine zukunftsorientierte Personalausstattung für vollstationäre Einrichtungen erhalten. Der Referentenentwurf zum GPVG liegt nun vor.

Bis zu 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte in der Altenpflege sollen vollständig über einen Vergütungszuschlag finanziert werden. Das wird im Referentenentwurf als „erster Schritt in Richtung eines verbindlichen Personalbemessungsinstruments für Pflegeheime“ bezeichnet. Dafür sollen für die Pflegeversicherung im Jahr 2021 zusätzliche 333 Millionen Euro anfallen und später dann rund 665 Millionen im Jahr.

Die Altenpflege wartet seit Jahren auf ein neues Personalbemessungssystem – und ein Gesamtkonzept, das die Bezeichnung „zukunftsorientiert“ verdient. Aus Sicht des DVLAB gehört auch eine umfassende Reform der Pflegeversicherung dazu.


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