Besuchsverbote in Heimen: Lockerungen machen DVLAB Sorgen


11.05.2020 - Mit großer Sorge verfolgen Fach- und Berufsverbände die geplanten Lockerungen bzw. Aufhebungen des Besuchsverbots in vollstationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Wohngemeinschaften.

In Briefen an verschiedene Landesregierungen schreiben der DVLAB Bundesverband bzw. Landesverbände: „Zwingende Voraussetzung für Besuche in vollstationären Pflegeeinrichtungen oder ähnlichen Wohnformen während der Corona-Pandemie ist, dass sich die dort lebenden Menschen an die Abstandsgebote halten können. Sie müssen in der Lage sein, die physische Distanz zu wahren.“

In diesem Zusammenhang weist der DVLAB darauf hin, dass 70 bis 80 % der in Pflegeeinrichtungen lebenden Menschen an Demenz erkrankt bzw. kognitiv beeinträchtigt sind. „Ein Großteil hiervon ist von einer mittelschweren bis schwersten Demenz betroffen. Der weit überwiegende Teil dieser Menschen ist daher selbst mit Unterstützung nicht mehr in der Lage, das Distanzgebot einzuhalten.“ Dies gelte insbesondere für noch mobile Betroffene.

Daher
 fordert der DVLAB mit Nachdruck eine einrichtungsindividuelle Differenzierung der Lockerungen nach Art (z.B. Pflegeheim, Betreutes Wohnen oder WG) und Betreuungskonzept (z.B. integrativ oder segregativ).

Begründung: „Käme es bei Besuchen zur Infizierung eines Bewohners/einer Bewohnerin, so werden die Folgen sehr schnell nicht mehr kontrollierbar sein. (...) Es gilt aber zwingend, das Leben der Menschen in Pflegeeinrichtungen, die unbestritten zur Hochrisikogruppe gehören, zu sichern. Dies gilt gleichermaßen für die vielen Menschen, die täglich unter aktuell schwersten Rahmenbedingungen die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung sicherstellen.“

Hier das Schreiben an die niedersächsische Landesregierung


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