Pflegekommission: Höherer Mindestlohn, mehr Urlaub
30.01.2020 - Hilfskräfte und Pflegefachkräfte in der Altenhilfe sollen mehr Mindestlohn erhalten. Das hat die Pflegekommission empfohlen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (Foto) kündigte bereits an, das entsprechend verordnen zu wollen.
Bisher galten nur für Pflegehilfskräfte Mindestlöhne. Sie sollen in Ost- und Westdeutschland ab Juli 2020 bis April 2020 in vier Schritten auf einen einheitlichen Stundenlohn von 12,55 Euro steigen. Schon ab September 2021 sollen die unterschiedlichen Höhen nivelliert sein.
Erstmals sollen nun auch qualifizierte Pflegekräfte einen Mindestlohn erhalten.
► Hilfspflegekräfte mit einjähriger Ausbildung: ab April 2021 im Westen 12,50 Euro, im Osten 12,20 Euro. Ab April 2022 in Ost und West einheitlich 13,20 Euro.
► Fachpflegekräfte mit dreijähriger Ausbildung: ab September 2021 bundeseinheitlich mindestens 15 Euro. Ab April 2022 soll der Mindestlohn 15,40 Euro betragen.
Außerdem sollen allen Beschäftigten in der Pflege über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus weitere bezahlte Urlaubstage zustehen.
► Bei einer Fünf-Tage-Woche soll es im Jahr 2020 fünf Tage mehr geben und in den Jahren 2021 und 2022 sechs Tage mehr.
In der Pflege können Arbeitgeber durch Rechtsverordnung verpflichtet werden, die von der Kommission vorgeschlagenen Arbeitsbedingungen einzuhalten. Bundesminister Heil präferierte gegenüber der Süddeutschen Zeitung einen Branchentarifvertrag jedoch als den „besseren Weg, zu Verbesserungen für die Beschäftigten in der Pflege zu kommen“.
► HINTERGRUND der Empfehlung und Reaktionen:
Am 24.10.2019 hatte der Bundestag das Gesetz für bessere Löhne in der Pflege verabschiedet (Pflegelöhneverbesserungsgesetz, kurz PflegeLohnVerbG). Es sollte zu einer Erhöhung der Pflegelöhne führen. Offen blieb jedoch, wie und wann die Erhöhung erfolgt. Das Gesetz sieht dabei zwei Möglichkeiten vor: den Abschluss eines flächendeckenden Tarifvertrags oder die Festlegung von höheren Pflegemindestlöhnen durch Rechtsverordnungen, die auf Empfehlungen der zukünftig ständigen Pflegekommission basieren.
(Foto: bmas)
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