Behandlungspflege: Nicht ohne medizinische Ausbildung


21.08.2019 - Ein Urteil des Landessozialgerichts München hat allen den Rücken gestärkt, die eine Reform der Pflegeversicherung fordern. Wichtig dafür: Es muss der individuelle Bedarf des Pflegebedürftigen im Vordergrund stehen – und nicht seine Wohnform.

Im zugrundeliegenden Fall war die AOK Bayern der Meinung, bei Bewohnern einer Senioren- Wohngemeinschaft könnten auch Betreuer ohne medizinische Ausbildung Medikamente ausgeben oder den Blutzucker messen. Die Kasse wollte die Kosten für die einfache medizinische Behandlungspflege nicht mehr erstatten. Dagegen hatten Bewohner geklagt. Das Landessozialgericht gab ihnen Recht, ließ aber in allen drei Fällen Berufung zu.

Quelle: aerzteblatt.de

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