Pflegekosten: Gesetz soll Angehörige entlasten


16.08.2019 - Das Bundeskabinett hat ein Gesetz zur Entlastung von erwachsenen Kindern pflegebedürftiger Eltern auf den Weg gebracht. Danach sollen Angehörige nur noch dann zur Finanzierung der Pflege herangezogen werden, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro brutto übersteigt.

Diese Grenze gilt bereits für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Nun soll sie nach dem Willen der Bundesregierung auch für den Fall gelten, dass Eltern die Kosten für ihre Pflege im Alter nicht allein aufbringen können. Derzeit sind dann häufig die erwachsenen Kinder zur Zahlung verpflichtet. Für viele stellt die Pflegebedürftigkeit der Eltern daher ein Armutsrisiko dar, was das sogenannte Angehörigen-Entlastungsgesetz nun ändern soll.

Das Wissen, dass ihre Angehörigen nicht mehr finanziell belastet werden, könnte auch den Pflegebedürftigen die Entscheidung erleichtern, professionelle Pflege in Anspruch zu nehmen bzw. in eine Einrichtung der Altenpflege umzuziehen. Das Gesetz verändert aber nicht ihr eigenes Armutsrisiko, denn viele Pflegebedürftige müssen für ihre Betreuung jeden eigenen Cent hergeben. Bekanntlich steigen die Kosten in der Pflege stetig – und damit auch die Eigenanteile der Pflegebedürftigen. Eine wachsende Anzahl kann das Geld nicht aufbringen.

Statt der Angehörigen nun die Sozialsysteme der Kommunen damit zu belasten, ist auch keine Lösung. Daher plädiert der DVLAB für eine grundsätzliche Reform der Pflegeversicherung u.a. mit bedarfsdeckenden Leistungen.


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