LV Sachsen: Plant Rückmeldung zum SächsBeWoG


28.02.2019 - Die Koalitionsfraktionen in Sachsen haben den DVLAB Sachsen um Rückmeldung zum Entwurf einer Ergänzung zum Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetzes (SächsBeWoG) gebeten.

Der Landesvorstand plant nun folgende Stellungnahme:

► Die Flexibilisierung zur Schaffung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften wird begrüßt. Insbesondere dass Anbieter von Pflegeleistung und Wohnraum nun identisch sein dürfen, ist positiv zu bewerten.

► Das geplante Verbot der Angliederung ambulanter Wohngemeinschaften an stationäre Pflegeeinrichtungen widerspricht dem Ziel, ganzheitliche Versorgungskonzepte zu etablieren.

An campusähnlichen Standorten mit unterschiedlichen Versorgungsmodellen und verschiedenen Pflege- und Betreuungsintensitäten kann eine Versorgung entsprechend der jeweiligen Lebenssituation realisiert werden, ohne die Menschen bei zunehmendem Pflegebedarf und notwendiger stationärer Unterbringung erneut aus dem gewohnten Umfeld zu reißen.

► Die Übergangsfrist für bereits bestehende Wohngemeinschaften von 10 Jahren ist zu kurz gefasst. Insbesondere wenn man bedenkt, dass Investitionen in Immobilien mit längerem Fokus getätigt werden, ist es nicht zumutbar, nach 10 Jahren eine Nutzungsänderung (trotz guter Pflege) zu realisieren.

"Diese Rückmeldung werden wir nun final abstimmen, bevor sie an die Landesregierung geht", sagt der DVLAB Landesvorsitzende Christophe Holzapfel.

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