PpSG: Seit 1. Januar in Kraft


29.01.2019 - Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Es soll das Pflegepersonal entlasten und Unterbesetzung entgegenwirken. Dafür wurde das „Sofortprogramm Pflege“ geschaffen.

U.a. das ändert sich für die stationäre Altenpflege:

▶︎ Sie soll 13.000 zusätzlichen Stellen für Pflegekräfte schaffen, die von der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung finanziert werden. Doch woher sollen die Fachkräfte kommen? Dazu sagte Birgit Nase vom Bundesministerium für Gesundheit auf dem 24. Bundeskongress des DVLAB in Berlin: "Und wenn Sie vier Monate lang keine Fachkraft finden, können Sie auch eine Hilfskraft einstellen, die sich in Ausbildung zur Fachkraft befindet.“

Je nach Anzahl der BewohnerInnen sollen Pflegeheime wie folgt neue Stellen für Pflegekräfte schaffen:

• bis zu 40 BewohnerInnen: 0,5 neue Stelle
• 41 bis 80 BewohnerInnen: 1 neue Stelle
• 81 bis 120 BewohnerInnen: 1,5 neue Stellen
• über 120 BewohnerInnen: 2 neue Stellen


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