Aktuelle Erkenntnisse und was daraus folgt


13.07.2018 - Die stationäre Pflege begleitet mit hohem Zeitaufwand zunehmend noch mobile Menschen mit Demenz, die gerontopsychiatrisch erkrankt sind und erhebliche Verhaltensauffälligkeiten aufweisen. Zu den Bedarfen dieser Personengruppe hatte der DVLAB im Jahr 2017 die Studie „Bedarfskonstellationen bei gerontopsychiatrisch erkrankten Heimbewohnern mit ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten“ mit initiiert.

Hintergrund: Heime mit einem demenzspezifischen Betreuungsschwerpunkt hatten befürchtet, dass der Versorgungsbedarf dieser Personengruppe nach dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff nicht angemessen berücksichtigt werden könnte. Denn die neuen Pflegegrade sind abgekoppelt von zeitlichen Versorgungserfordernissen.

Die Ergebnisse der Studie haben die Befürchtung der Heime nicht vollumfänglich bestätigt. „Gleichwohl verdeutlichen die Ergebnisse Handlungsbedarfe bei der Personalbemessung, der Qualifizierung, den Versorgungskonzepten sowie deren nachhaltige Finanzierung“, betont der DVLAB-Bundesvorsitzende Peter Dürrmann. Denn bisher sei für den Heimbereich eine klare Verbesserung der Personalausstattung, insbesondere für den vorbenannten Personenkreis, ausgeblieben. Und die Studie belege, dass es eine nicht unwesentliche Gruppe von gerontopsychiatrisch erkrankten Bewohnern mit ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten gebe – „und damit eine Herausforderung für die Heime!“.

Dürrmann weiter: „In einigen Bundesländern bestehen bereits Rahmenvereinbarungen, die deutlich bessere Personalschlüssel und damit höhere Heimentgelte für den o.g. Personenkreis ermöglichen.“ Sie könnten eine Orientierungsgrundlage sein, so dass es in allen Ländern möglich werde, diese Betroffenen besser zu betreuen. „Allerdings darf das nicht den Einzelverhandlungen von Einrichtungen und Kostenträgern überlassen werden.“

Eine Umsetzungsalternative auf Bundesebene wäre aus Dürrmanns Sicht ein gerontopsychiatrischer Zuschlag, der direkt und pauschal durch die Pflegeversicherung an Heime mit einer Spezialisierung geleistet wird. Hierfür könnte die Finanzierung der zusätzlichen Betreuungskräfte mit einer entsprechenden Rahmenvereinbarung Modell stehen.


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