LV Sachsen: Kommentiert Sofortprogramm


28.05.2018 - Das Bundesministerium für Gesundheit hat ein Sofortprogramm vorgestellt, dass die Personalsituation in der Altenpflege entspannen soll. Darin werden den vollstationären Einrichtungen zeitnah rund 13.000 zusätzliche Stellen versprochen:

► Einrichtungen mit bis zu 40 Bewohnerinnen/Bewohnern sollen eine halbe Pflegestelle zusätzlich erhalten.
► Einrichtungen mit 41 bis 80 Bewohnerinnen/Bewohnern sollen eine ganze Pflegestelle zusätzlich erhalten.
► Einrichtungen mit 81 bis 120 Bewohnerinnen/Bewohnern sollen 1,5 Pflegestellen zusätzlich erhalten.
► Einrichtungen mit mehr als 120 Bewohnerinnen/Bewohnern sollen zwei zusätzliche Pflegestellen erhalten.

Diese Pläne wurden auch am „Runden Tisch Pflege“ der SPD Fraktion im Sächsischen Landtag diskutiert. Hier ist der DVLAB Sachsen regelmäßig vertreten. Christophe Holzapfel (Foto), Vorsitzender des DVLAB Sachsen, kommentiert das Sofortprogramm wie folgt:

"Mir drängt sich der Eindruck auf, dass es ein deutliches Ungleichgewicht zu Gunsten der Krankenhäuser gibt. Die stationäre Altenpflege wird mit 0,5/1/1,5 oder 2 Stellen mehr je Einrichtung bedacht. Das bedeutet unterm Strich nur 20 Stunden pro Woche für 40 BewohnerInnen. Auf 7 Tage gerechnet ergeben sich daraus etwas mehr als 4 Minuten je Bewohner/Tag.
Man greift mit dem Sofortprogramm zwar an einer wichtigen Stelle – dem Personal – an, aber eben nur medienwirksam und plakativ. Ein tatsächliches Umdenken des Systems ist nicht zu beobachten. Mehr Personal ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, greift jedoch nicht die tatsächlich bestehenden Probleme in den Häusern auf. Zudem profitieren die ambulanten Dienste an dieser Stelle gar nicht – obwohl diese ebenso unter erheblichem Leistungsdruck stehen.
Neben den Personalkosten sind – wenn auch nur indirekt die Pflegeversicherung betreffend - auch andere Faktoren wie steigende Investitionskosten oder zu geringe Kostenerstattung für Lebensmittel Probleme, die diskutiert werden müssen. Durch ein allgemein steigendes Preisniveau bei konstanten Leistungsbezügen aus der Pflegeversicherung werden zukünftig auch in den neuen Bundesländern massive Verschiebungen in Richtung der Kommunalhaushalte durch die Zahlung von Sozialhilfeleistungen entstehen. Dies kann und darf nicht politischer Wille sein. Noch könnte man diesem Trend mit wirkungsvollen Maßnahmen gegensteuern.

Aus unserer Sicht muss an folgenden Punkten angesetzt werden:

➤ klare und wissenschaftlich fundierte Personalbemessung
➤ Refinanzierung von Tariflöhnen, aber auch Erhöhung der Leistungen der Pflegeversicherung, um Verschiebung in Sozialhilfe zu vermeiden
➤ Anerkennung von realistischen Werten für Sachkosten (z.B. Wareneinsatz auf Basis von Ernährungsgrundsätzen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung)
➤ realistische Anerkennung von Umlagepositionen
➤ Anerkennung eines unternehmerischen Risikos

Insbesondere die Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung sollte sich an die allgemeine Preisentwicklung, aber auch an die allgemeinen Gehaltsentwicklungen anpassen. Hier könnten mit entsprechender Gewichtung als Grundlagen die Tarifsteigerung im öffentlichen Dienst (für den Personalkostenanteil) sowie der Verbraucherpreisindex (für die Sachkosten) verwendet werden. Alles andere führt zwangsläufig zu einer Entwertung der Leistungen.

Zu guter Letzt: Woher sollen eigentlich die 13.000 Pflegekräfte für die stationären Einrichtungen kommen?


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