Pflegeberufereformgesetz: Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung liegt vor


04.04.2018 - Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte angekündigt, sich zusammen mit dem Bundesfamilienministerium zügig um die Ausbildungs- und Prüfverordnung zum neuen Pflegeberufegesetz kümmern zu wollen. Der entsprechende Referentenentwurf steht nun auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums zum Download bereit und befindet sich derzeit in verschiedenen Abstimmungsschleifen.

Die Verordnungen regeln u.a.
▸ die Mindestanforderungen an die berufliche Pflegeausbildung,
▸ Inhalte und Verfahren der staatlichen Prüfungen,
▸ Bestimmungen zu Kooperationsvereinbarungen zwischen Pflegeschule, dem Träger der praktischen Ausbildung und den weiteren an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen

Laut Gesetz sollen die neuen Ausbildungsgänge 2020 starten. Damit haben die Pflegeschulen nur noch rund ein Jahr Zeit, sich darauf vorzubereiten und neue Curricula zu erarbeiten. Gut möglich, dass daraus nichts wird.

Darüber hinaus heißt es in §1, Abschnitt (1), des Referentenentwurfs: "Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann befähigt die Auszubildenden, in Erfüllung des Ausbildungsziels nach § 5 des Pflegeberufegesetzes Menschen aller Altersstufen in den allgemeinen und speziellen Versorgungsbereichen der Pflege pflegen zu können."

Sowohl die Altenpflege als auch die Kinderkrankenpflege haben genau diese Aussage über das Ergebnis einer generalistischen Pflegeausbildung immer bezweifelt. Beide Pflegebereiche gehen von einer intensiven und zeitaufwändigen Nachqualifizierung der Absolventen aus, bevor diese berufsfähig und in der Altenpflege bzw. der Kinderkrankenpflege einsetzbar sind.

Hier der Entwurf der Verordnungen

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