Pflegekammer-Baden-Württemberg: Quorum geht in die Einzelfallprüfung


25.03.2024 - Eigentlich sollte am heutigen Montag in Baden-Württemberg bekannt gegeben werden, ob dort eine Pflegekammer errichtet wird oder nicht. Diese Bekanntgabe wurde nun auf irgendwann später verschoben.

Dass es eines 60-Prozent-Quorums pro Errichtung der Kammer bedarf, hatte der Landtag in Baden-Württemberg 2023 so beschlossen. Als Pro-Stimmen sollten alle diejenigen Pflegekräfte gewertet werden, die ihrer Registrierung in der Kammer nicht aktiv schriftlich oder online widersprechen. Heißt: Die Pflegekammer Baden-Württemberg wird nur errichtet, wenn 60 Prozent der Pflichtmitglieder (das sind die Pflegefachkräfte, die in Baden-Württemberg ihren Beruf ausüben) keine Einwendung beim Gründungsausschuss eingelegt haben.

Wieviel Pflegekräfte letztlich ihr Veto vorgebracht haben, ist immer noch unklar. Deshalb will der Gründungsausschuss der Landespflegekammer Baden-Württemberg jetzt erstmal in die Einzelfallprüfung gehen, weil das Ergebnis offenbar sehr eng ausgefallen ist. Heißt: Jede einzelne Einwendung wird geprüft. Das Gremium hatte nämlich verlauten lassen, dass der aktuelle Kenntnisstand keine Schlüsse für ein vorläufiges Ergebnis zulasse.

Dies steht im Widerspruch zu den Aussagen von Baden-Württembergs Sozialminister Manfred Lucha Ende Februar, dass das notwendige Quorum von 60 Prozent wohl knapp verfehlt werde. Schon zu jenem Zeitpunkt hatte der Vorsitzende des Gründungsausschusses der Kammer, Peter Bechtel, mit den Worten kommentiert: „Jetzt aufzugeben ist keine Option, das Ergebnis muss noch geprüft und endgültig bestätigt werden.“ Dieser Prozess wird sich nun also noch hinziehen.




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